Was Michael Hiltscher Mitte August auf SZ-Anfrage schon einmal mündlich angedeutet hatte, gibt es nun schwarz auf weiß: Die Interessengruppe B178 - deren Sprecher Hiltscher ist - regt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bau des Nordabschnitts eine erneute Umplanung des letzten noch verbleibenden Teilabschnittes der neuen B178 zwischen Nostitz und dem Übergang zur A4 bei Weißenberg an. Obwohl man sich der daraus resultierenden Verzögerung im Klaren sei, solle eine "zukunftsorientierte Lösung Vorrang vor anderen Entscheidungen" haben, heißt es zur Begründung des von Kommunalpolitikern, Wirtschafts- und Tourismusvertretern unterzeichneten Schreibens an die Landesdirektion Sachsen (LDS).
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Die Behörde hatte die Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im Juni und Juli öffentlich ausgelegt, Reaktionen darauf konnten bis 10. August eingereicht werden. Nach vorläufigen Angaben gingen 13 Einwände von Privatleuten und 33 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Informationen von LDS-Sprecher Ingolf Ulrich werde in vielen Fällen die Dimensionierung der geplanten Trasse infrage gestellt.
Dies kritisiert auch die Interessengruppe B178. Das Ziel, die Straßeninfrastruktur zu verbessern, werde mit dem dreispurigen Bau des Nordabschnittes nicht erreicht, heißt es in der Stellungnahme. Es sei eine "Nadelöhrplanung", die zur Verbesserung der internationalen Verkehrsanbindungen - vor allem in Richtung Südost-Europa - nicht geeignet sei.
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Dies führt aus Sicht der Interessengruppe zu einem grundsätzlichen Problem: Infrastrukturprojekte sollten aufgrund des Strukturwandels in der Oberlausitz nach dem Prinzip der Angebotsplanung umgesetzt werden. Die aber spielt bei bisherigen Straßenbauvorhaben keine Rolle. Die Dimensionierung orientiert sich vielmehr - wie die Gesetze aktuell vorschreiben - an vorliegenden Zahlen. Die Dreispurigkeit hatte sich aus neuen Verkehrsprognosen ergeben.
Um den Fortgang der Planungen am Nordabschnitt der neuen B178 nicht zu verzögern, hat die Interessengruppe ihre Kritik nicht als Widerspruch, sondern als Stellungnahme eingereicht. Man wolle "nicht als Verhinderer dieser für die Region so wichtigen Infrastrukturmaßnahme" gelten, heißt es.