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B178-Nordabschnitt: 46 Einwände und Stellungnahmen

Bis zum 10. August konnten Bürger, Ämter und andere ihre Kritiken und Hinweise einreichen. So geht es nun weiter.

Von Frank-Uwe Michel
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Bis jetzt sind 46 Einwände und Stellungnahmen nach Ende der öffentlichen Auslegung für den Nordabschnitt der neuen B178 eingegangen.
Bis jetzt sind 46 Einwände und Stellungnahmen nach Ende der öffentlichen Auslegung für den Nordabschnitt der neuen B178 eingegangen. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Rund eineinhalb Wochen nach dem Fristende für Einsprüche gegen die vorliegenden Planunterlagen für den noch fehlenden Nordabschnitt der neuen B178 kristallisiert sich allmählich heraus, in welchem Umfang Bürger sowie Einrichtungen und Institutionen Gebrauch von ihrem Recht zur Kritik gemacht haben.

Nach Informationen der Landesdirektion Sachsen (LDS) liegen zum jetzigen Zeitpunkt 13 Einwände von Privatleuten vor. In 33 Fällen haben Träger öffentlicher Belange - Behörden, Ämter und ähnliche - ihre Stellungnahmen abgegeben. Dabei muss es aber nicht bleiben. "Einzelne Gemeinden haben Fristverlängerung bis Ende September beantragt", erläutert LDS-Sprecher Ingolf Ulrich. Üblicherweise würden Gemeinden die bei ihnen eingereichten Einwendungen erst mit ihrer eigenen Stellungnahme an die Landesdirektion weiterleiten. Damit steht fest: "Es können noch weitere Einwendungen Privater eingehen."

Auch inhaltlich zeichnen sich einige Punkte ab, die in den Stellungnahmen zur Sprache kommen. Nach einer ersten Durchsicht liege der Schwerpunkt der Einwendungen auf den Belangen der vom Vorhaben betroffenen Landwirtschaft sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe, erklärt der Sprecher. Des Weiteren werde noch immer die Dimensionierung der geplanten Trasse infrage gestellt - diese sei mit drei statt ursprünglich mal geplanter vier Spuren zu knapp bemessen. Die Dreispurigkeit hatte sich aus neuen Verkehrsprognosen ergeben.

Laut Ingolf Ulrich werden alle bei der Landesdirektion eingehenden Einsendungen zeitnah nach deren Eingang an die Deges weitergeleitet, damit die Experten dort Stellung dazu beziehen können. Das Unternehmen ist Vorhabenträger und gehört zu 29,08 Prozent dem Bund sowie zu je 5,91 Prozent zwölf Bundesländern, zu denen auch der Freistaat Sachsen gehört.

Planungsunterlagen für solche großen Straßenbauten müssen laut Gesetz Bürgern und Behörden vor der Umsetzung zur Kenntnis gegeben werden. Beim Nordabschnitt der B178 ist das nicht zum ersten Mal der Fall. Zeichnet sich ab, dass Hinweise und Kritik berechtigt sind, muss die Planung überarbeitet und erneut ausgelegt werden. Anderenfalls kann der Plan festgestellt und gebaut werden.