Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Zittau

Warum die Edeka-Klage gegen Zittau weiter offen ist

Seit Jahren streiten sich Edeka und Stadt wegen eines Neubaus an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau. Und eine Entscheidung wird das Gericht auch nicht so schnell treffen.

Von Thomas Christmann
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Auf dem  Grundstück an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau will Edeka bauen, darf aber nicht.
Auf dem Grundstück an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau will Edeka bauen, darf aber nicht. © Matthias Weber/photoweber.de

Ob an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau ein 2.000 Quadratmeter großer Einkaufsmarkt von Edeka gebaut werden kann, bleibt weiter unklar. Nachdem die Handelskette in erster Instanz gegen die Stadt gewann, legte diese Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen ein. Dort liegt das Verfahren seit vorigem Jahr.

"Die Beteiligten begründen derzeit noch schriftlich ihre unterschiedlichen Auffassungen", informiert Peter Kober, Richter am Oberverwaltungsgericht. Danach soll das Verfahren terminiert und mündlich verhandelt werden. Derzeit hätte der zuständige Senat jedoch eine Reihe älterer und aufwendiger Verfahren zu entscheiden, berichtet er. Deshalb sei noch nicht absehbar, wann ein Termin bestimmt werden könne.

Die Stadt lehnt das Vorhaben der Edeka-Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen mit Verweis auf ihr Einzelhandelskonzept ab, das den Handel mit Lebensmitteln nur auf das Zentrum sowie wenige Nebenstandorte beschränkt. Für die Handelskette ist hingegen der dazugehörige Bebauungsplan unbestimmt, nicht sachhaltig und realitätsfern.

Das Verwaltungsgericht in Dresden entschied voriges Jahr, dass das Vorhaben an der Äußeren Weberstraße bauplanungsrechtlich zulässig ist. Daraufhin überarbeitete Zittau den Bebauungsplan und verhängte eine Veränderungssperre, um Pläne wie die von Edeka nicht zulassen zu müssen. Ob sie in dem Fall zu spät kam, hat die nächste Instanz zu klären.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss Edeka einen Bauantrag bei der Stadt stellen und nicht nur wie geschehen eine Anfrage zum Vorhaben. Dann sind weitere rechtliche Fragen zu klären. Beispielsweise, ob der Bau an der Äußeren Weberstraße schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Stadt oder andere Orte hat und ausreichend Rücksicht auf Nachbarn nimmt. Die Handelskette teilte bereits mit, Zittau grundsätzlich nicht den Rücken kehren zu wollen.

Die Stadt will sich zu dem Verfahren nicht äußern. Sie ist seit vorigem Jahr damit beschäftigt, ihr Handelskonzept zu überarbeiten. Es gebe dazu aber noch nichts, was der Öffentlichkeit mitgeteilt werden könne, so Rathaus-Sprecher Kai Grebasch.