Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Weißwasser
Merken

Neue Bürokratie-Hürden für die Weihnachts-Feuerwehren

Ob die geschmückten Fahrzeuge im Advent wieder fahren, ist noch unklar. Für Lichterfahrten verordnete Sachsen nun nämlich besondere Regeln und Gebühren.

Von Sabine Larbig
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Rundfahrten der beleuchteten Weihnachtsfeuerwehren sind bei den Einwohnern der Region beliebt, bei Gesetzeshütern gelten sie als Verkehrshindernis. Deshalb gibt es dafür nun hohe Hürden durch strikte Regelungen.
Die Rundfahrten der beleuchteten Weihnachtsfeuerwehren sind bei den Einwohnern der Region beliebt, bei Gesetzeshütern gelten sie als Verkehrshindernis. Deshalb gibt es dafür nun hohe Hürden durch strikte Regelungen. © Sabine Larbig

Weißwasser. Seit 2020 veranstalten die AG Feuerwehrhistorik Landkreis Görlitz/Nord und der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Weißwasser die „Weihnachts-Feuerwehr“-Fahrten im nördlichen Kreisgebiet. Schon jetzt laufen die Planungen für das diesjährige Event. Doch Vorfreude und Enthusiasmus von Veranstaltern und mitwirkenden regionalen Feuerwehren sind durch ein aktuelles Merkblatt des sächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) zum Thema „Lichterfahrten im Freistaat Sachsen“ getrübt.

Ihre Angebote werden geladen...