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Nach Bierdusche beim FSV Zwickau: Schiedsrichter fordert Schmerzensgeld

Im April 2023 brach Fußballschiedsrichter Nicolas Winter ein Drittligaspiel ab, nachdem ihm Bier ins Gesicht geschüttet worden war. Nun will er Schmerzensgeld: 25.000 Euro.

Von Ulrich Wolf
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Schiedsrichter Nicolas Winter will nach dem Bierwurf von Zwickau im April 2023 vor dem Landgericht Schmerzensgeld erstreiten.
Schiedsrichter Nicolas Winter will nach dem Bierwurf von Zwickau im April 2023 vor dem Landgericht Schmerzensgeld erstreiten. © Archiv/Hendrik Schmidt/dpa

Zwickau. Der Bierbecherwurf, der im April 2023 zum Abbruch des Fußball-Drittligaspiels zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen geführt hatte, hat ein weiteres juristisches Nachspiel.

Der von der damalige "Bierdusche" betroffene Schiedsrichter Nicolas Winter verlangt nun ein Schmerzensgeld von mindestens 25.000 Euro. Das teilte das Landgericht Zwickau am Dienstag mit.

Demnach war am Montag erstmals mündlich über die Ansprüche Winters verhandelt worden. In gut einem Monat will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

Der Schiedsrichter leitete am 23. April 2023 das Spiel zwischen Zwickau und Essen, als ihm nach dem Pausenpfiff beim Gang in die Kabine Bier ins Gesicht geschüttet wurde. Er brach daraufhin beim Stand von 1:1 das Spiel ab.

Der Verursacher ist ein Unternehmer aus dem Landkreis Zwickau, er war Sponsor des FSV Zwickau und für kurze Zeit sogar Präsidiumsmitglied des Vereins. Das Amtsgericht Zwickau erlegte ihm strafrechtlich vor gut einem Jahr eine Geldzahlung von 450 Euro auf.

Schiedsrichter sieht sich öffentlich verunglimpft

Nun hat ihn Winter wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro verklagt. Er begründet seine Forderung damit, dass die Tat ihn "in besonderem Maße öffentlich verunglimpft" hat - auch wegen der zahlreichen, weiterhin abrufbaren Internetvideos von dem Vorfall.

Der Unternehmer räumte in dem jetzigen Zivilverfahren die "Bierdusche" dem Grunde nach ein, bestritt aber, den Schiedsrichter vorab beleidigt zu haben. Winter sei nicht verletzt worden und habe entgegen den Weisungen des Sicherheitspersonals vorzeitig den Gang in die Kabine angetreten. Die Öffentlichkeitswirksamkeit des Geschehens sei ihm nicht anzulasten. Das beantragte Schmerzensgeld bewertete der Unternehmer aus dem Landkreis Zwickau, der für kurze Zeit auch Präsidiumsmitglied des FSV Zwickau war, als "deutlich überhöht".

Einem Bericht der Freien Presse zufolge verteidigte der Bierwerfer indirekt die Tat mit der Aussage: "Wir können froh sein, dass das Spiel abgebrochen wurde. Ich weiß nicht, was sonst passiert wäre." Der Deutsche Fußballbund wertete das Spiel mit 2:0 für Essen und verdonnerte den FSV zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro.