Dresden. Während sich die Mannschaften auf die neue Saison vorbereiten, ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und insbesondere das verbandsinterne Sportgericht immer noch mit der Aufarbeitung der vergangenen Spielzeit beschäftigt. Beinahe täglich gibt das Gremium neue Urteile wegen "unsportlichen Verhaltens der Anhänger" bekannt, so auch jetzt wieder im Fall von Dynamo Dresden.
Im sogenannten Einzelrichterverfahren wegen dreier Fälle ist der Verein mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 34.400 Euro belegt worden. So zündeten Dresdner Zuschauer beim Auswärtsspiel in Ingolstadt am 4. Februar laut DFB-Urteil mindestens 30 bengalische Feuer und vier Rauchkörper. Zudem flogen aus dem Gäste-Fanblock im Zuge der Protest-Aktion gegen einen möglichen DFL-Investor in der 46. Minute kleine Gummibälle auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.
Der dritte Vorfall betrifft das letzte Heimspiel am 18. Mai gegen den MSV Duisburg. In der 76. Minute, heißt es in der Urteilsbegründung, entzündeten Dresdner Anhänger "mindestens 50 Rauchkörper, wodurch mindestens drei Personen verletzt wurden". Von den 34.400 Euro Strafe darf Dynamo bis zu 11.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich nachgewiesen werden muss.
Es ist die insgesamt achte Strafe, die das DFB-Sportgericht in der Saison 2023/24 gegen Dynamo ausgesprochen hat. Macht in Summe 179.950 Euro für die zurückliegende Saison - und Platz 3 in der Strafentabelle der 3. Liga. Vor den Dresdnern liegen der 1. FC Saarbrücken, der bislang zu Geldstrafen in Höhe von 213.800 Euro verurteilt wurde, sowie Waldhof Mannheim mit 205.610.