Volksverhetzung: Staatsanwalt akzeptiert Freispruch von AfD-Politiker Harlaß nicht
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Dresden. Der Freispruch von Andreas Harlaß, Mitglied im Landesvorstand der AfD Sachsen und Pressesprecher der Partei, wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat kurz nach dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden erklärt, dass sie diese Entscheidung in einer Revision überprüfen lassen werde.