Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Sachsen
Merken

Volksverhetzung: Staatsanwalt akzeptiert Freispruch von AfD-Politiker Harlaß nicht

Der Prozess um einen Facebook-Kommentar des AfD-Sprechers Andreas Harlaß geht in die dritte Runde.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
AfD-Sprecher Andreas Harlaß (rechts, mit seinem Verteidiger Joachim Keiler) hat in seiner Berufung am Landgericht Dresden einen Freispruch erzielt. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht.
AfD-Sprecher Andreas Harlaß (rechts, mit seinem Verteidiger Joachim Keiler) hat in seiner Berufung am Landgericht Dresden einen Freispruch erzielt. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil nicht. © Archivfoto: SZ/Veit Hengst

Dresden. Der Freispruch von Andreas Harlaß, Mitglied im Landesvorstand der AfD Sachsen und Pressesprecher der Partei, wird nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat kurz nach dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden erklärt, dass sie diese Entscheidung in einer Revision überprüfen lassen werde.

Ihre Angebote werden geladen...