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Vor Gericht in Dresden: Schnelles Urteil für Planenschlitzer

Nach nur zwei Sitzungstagen endet in Dresden der Prozess um 14 nächtliche Angriffe auf Sattelzüge auf Rastplätzen, während die Brummifahrer schliefen.

Von Alexander Schneider
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Nach nur zwei Sitzungstagen sind die Planenschlitzer Pawel S. (4.v.r) und Rafal B. (r.) am Landgericht Dresden verurteilt. Die Männer hatten zum Auftakt am Dienstag alle Taten gestanden.
Nach nur zwei Sitzungstagen sind die Planenschlitzer Pawel S. (4.v.r) und Rafal B. (r.) am Landgericht Dresden verurteilt. Die Männer hatten zum Auftakt am Dienstag alle Taten gestanden. © Foto: SZ/Alexander Schneider

Dresden. Zwei Planenschlitzer hatten nachts an Raststätten und -plätzen an den Autobahnen 4, 13 und 14 die Auflieger schlafender Lkw-Fahrer aufgeschlitzt und die Fracht gestohlen – Fernsehgeräte, Lego-Spielzeug, Staubsauger, Kleidung, Kfz-Zubehör. Am Donnerstag endete ihr Prozess am Landgericht Dresden nach nur zwei Sitzungstagen. Die beiden Angeklagten aus Polen hatten nach einer Verständigung schon am ersten Verhandlungstag sämtliche Vorwürfe der Anklageschrift umfassend eingeräumt.

Haupttäter Pawel S. (34) erhielt wegen schweren Bandendiebstahls eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, kann aber bis zum Haftantritt gegen eine Kaution von 50.000 Euro auf freien Fuß kommen. Der einschlägig vorbestrafte Mitangeklagte Rafal B. (35) erhielt zwei Jahre auf Bewährung und verließ das Gerichtsgebäude am Nachmittag als freier Mann. Beide Angeklagte haben selbst lange Jahre als Lkw-Fahrer gearbeitet. Seit Ende 2023 jedoch saßen sie in Untersuchungshaft.

Mehr als 160.000 Euro Schaden

Pawel S., ein ehemaliger Rad-Profi, der ab 2022 auf Mallorca einen Fahrradverleih betrieben hatte, zähle zum „mittleren Management“ der Bande, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring in seiner Urteilsbegründung sagte.

S. sei - wie auch sein gesondert verfolgter Bruder Kacpar S. - bei den 14 Ladungsdiebstählen mit einem Gesamtschaden von mehr als 160.000 Euro meist selbst dabei gewesen und habe sich um die Verwertung der Beute gekümmert. Nur Stunden nach den Taten habe S. schon im Internet den Wert der Beute recherchiert. Der Mitangeklagte B. war an zwei Tatnächten als Helfer dabei, habe laut Scheuring den riskantesten Job gehabt.

Aufgrund des Deals ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.