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Geld für Erbgericht in Lauterbach

Nach vielen Jahren Unsicherheit gelingt jetzt der Durchbruch. Was in dem Dorfzentrum jetzt geplant ist.

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Das Erbgericht Lauterbach wird als Dorfzentrum genutzt. Allerdings ist es ziemlich marode.
Das Erbgericht Lauterbach wird als Dorfzentrum genutzt. Allerdings ist es ziemlich marode. © Steffen Unger

Aufatmen im Stolpener Ortsteil Lauterbach. Am traditionellen Erbgericht kann weiter gebaut werden. Eigentümer des Objektes ist die Stadt Stolpen, das als Dorfzentrum genutzt wird. Der Kultur- und Bürgerverein Lauterbach kümmert sich um die kulturelle Mitte im Ort. Immer wieder gab es Versuche, Fördermittel für die Sanierung zu bekommen. Alle Anläufe sind gescheitert. Doch jetzt gibt es einen Durchbruch. Vor wenigen Tagen hat Landrat Michael Geisler (CDU) an Stolpens Bürgermeister Maik Hirdina (parteilos) einen Fördermittelbescheid für das Erbgericht Lauterbach überreicht. Das Geld soll für die Sanierung des maroden Saalanbaus eingesetzt werden.

Im April dieses hatte die Stadt Stolpen einen entsprechenden Antrag gestellt, um Zuschüsse aus dem Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ zu erhalten. Mit den Mitteln in Höhe von rund 159.000 Euro ist geplant, das Erbgericht brandschutztechnisch aufzuwerten. Außerdem soll das Gebäude künftig auch für Menschen mit einer Gehbehinderung zugänglich sein. Und natürlich muss auch das Dach erneuert werden.

Damit soll wieder eine vollwertige Nutzung des Objektes gewährleistet werden. Für den Kultur- und Bürgerverein Lauterbach ein großer Fortschritt. Immerhin organisieren sie jede Menge Veranstaltungen im Erbgericht, wie zum Beispiel den Wettbewerb um die leckerste Suppe oder auch Ausstellungen und verschiedene Veranstaltungen für die Dorfbewohner.

Das Gebäude selbst hat fast 140 Jahre auf dem Buckel und ist eng mit der Ortsgeschichte verbunden. 1904 erhielt die damalige Besitzerin Alma Grützner die Gewerbeerlaubnis, um eine Gaststätte betreiben zu können. Im Jahr 1974 kaufte der damalige Rat der Gemeinde das Gebäude. Die damals geschlossene Gaststätte wurde von den Lauterbachern vor der Wende in freiwilliger Arbeit wieder hergerichtet. Dabei wurden rund 3.000 Arbeitsstunden geleistet. Das Erbgericht Lauterbach ist als Kulturdenkmal geschützt. (SZ/web)