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Sachsen klagt gegen Facebook-Verbot

Mit dem Verfahren vor dem Dresdner Verwaltungsgericht soll die von der Landesdatenschutzbeauftragten verfügte Schließung der Facebookseite der Staatsregierung verhindert werden. Nun droht ein langer Rechtsstreit.

Von Gunnar Saft
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Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung geht die Staatskanzlei gegen die von der Datenschutzbeauftragten des Freistaates verfügte Abschaltung vor.
Im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung geht die Staatskanzlei gegen die von der Datenschutzbeauftragten des Freistaates verfügte Abschaltung vor. © dpa

Dresden. Der Freistaat Sachsen wird gegen die drohende Abschaltung seiner Facebook-Seite juristisch vorgehen. Das kündigte der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung Thomas Popp an diesem Freitag in Dresden an.

Zur Einhaltung einer entsprechenden Widerspruchsfrist will die Staatsregierung deshalb noch an diesem Wochenende eine gegen die Behörde der Landesdatenschutzbeauftragten Juliane Hundert gerichtete Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht in Dresden einreichen. Damit will man vorrangig erreichen, dass eine von der Datenschutzbehörde im vergangenen Monat erteilte Verfügung zur Schließung der Facebookseite der Staatsregierung für rechtswidrig erklärt wird.

Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert hatte zuvor am 7. Juli einen Bescheid zur Abschaltung der Facebookseite facebook.com/Freistaat.Sachsen erlassen, da es bei deren Betrieb durch die fortwährende Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer zu einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kommt. Eine Auffassung, die auch alle anderen Datenschutzbeauftragten der Länder sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz vertreten.

Aus Sicht der Staatsregierung besteht dagegen keine eigene datenschutzrechtliche Verantwortung. Diese liege allein beim Unternehmen Facebook/Meta, heißt es. Gleichzeitig kritisierte Popp, dass das Vorgehen der sächsischen Datenschutzbeauftragten die Staatsregierung massiv bei ihrem verfassungsrechtlichen Informationsauftrag behindert. Datenschutzbelange dürften "nicht absolut gesetzt und quasi mit der Brechstange durchgesetzt werden".

Mit der Klage vor dem Dresdner Verwaltungsgericht gibt es bundesweit nunmehr ein zweites juristisches Verfahren um die Nutzung von Facebook durch öffentliche Verwaltungen und Behörden. Zuvor hatte bereits das Bundespresseamt gegen eine gleichlautende Schließungsverfügung für seine Facebookseiten durch den Bundesdatenschutzbeauftragten vor dem Verwaltungsgericht in Köln geklagt.

Vor allem vom Ausgang des Verfahrens in Köln, das bereits im Frühjahr eröffnet wurde, hängt ab, ob es künftig weitere Schließungsverfügungen für Kommunen, Verbände, Universitäten und öffentliche Einrichtungen gibt, die ebenfalls auf Facebook aktiv sind. Beobachter rechnen allerdings damit, dass dies in letzter Konsequenz aber erst durch den Europäischen Gerichtshof entschieden wird. Sie gehen deshalb davon aus, dass eine Grundsatzentscheidung erst in mehreren Jahren fällt.

Die Klagen der sächsischen Staatsregierung sowie des Bundespresseamtes haben bis dahin eine aufschiebende Wirkung, so dass die eigenen Facebook-Seiten vorerst weiterbetrieben werden dürfen.