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Nachrüsten oder Stilllegen: Was auf 65.000 Kaminofenbesitzer in Sachsen zukommt

Ende 2024 könnte eine Umweltverordnung das Aus für bestimmte Kaminöfen bedeuten. Was die Vorschrift beinhaltet und welche Modelle betroffen sind.

Von Olivia Daume
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Neue Grenzwerte verunsichern Sachsens Kamin-Besitzer. Nach Angaben der sächsischen Schornsteinfegerinnung sind etwa 20 Prozent aller Anlagen betroffen.
Neue Grenzwerte verunsichern Sachsens Kamin-Besitzer. Nach Angaben der sächsischen Schornsteinfegerinnung sind etwa 20 Prozent aller Anlagen betroffen. © Silas Stein/dpa

Ab dem 31. Dezember 2024 ist das Einheizen mit bestimmten Ofenmodellen nicht mehr möglich. Grund dafür ist die erste Bundesimmissionsschutzverordnung, die strengere Emissions-Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Kaminen mit sich bringt.

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