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Sachsen

Sperrminorität und Grundmandatsklausel: Was steckt hinter den Begriffen?

Bei der sächsischen Landtagswahl werden zwei Begriffe wichtig, die kaum bekannt sind: Sperrminorität und Grundmandatsklausel. Was bedeuten sie?

Von Tobias Winzer
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Die Linken in Sachsen profitieren von der sogenannten Grundmandatsklausel.
Die Linken in Sachsen profitieren von der sogenannten Grundmandatsklausel. © Jan Woitas/dpa

Die Linken ziehen voraussichtlich in den sächsischen Landtag ein, obwohl sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Und die AfD könnten ihre Machtposition ausbauen, obwohl sie auch weiterhin nicht an der Regierung beteiligt sein wird. Das hängt zusammen mit zwei wenig gebräuchlichen Begriffen: Der Grundmandatsklausel und der Sperrminorität. Das steckt dahinter:

Die sogenannte Grundmandatsklausel ist eine Besonderheit im sächsischen Wahlrecht. Sie gilt für Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde verfehlen, aber mindestens zwei Direktmandate gewinnen. Sie ist für kleinere Parteien eine Art Lebensversicherung und verhindert zugleich, dass große Parteien wie CDU und AfD noch mehr Sitze im Landtag erhalten, als ihnen nach prozentualem Stimmenanteil zustünde. Die Partei wird dann bei der Sitzverteilung entsprechend dem Verhältnis der Zweitstimmen berücksichtigt.

Das war auch bei der Bundestagswahl 2021 bei der Linken der Fall. Sie gewann damals die im Bund nötigen drei Direktmandate. In der Wahlrechtsreform 2023 hat der Bundestag aber beschlossen, die Grundmandatsklausel abzuschaffen.

Über eine Sperrminorität verfügt eine Partei dann, wenn sie in einem Parlament mehr als ein Drittel der Parlamentssitze erhält. Damit kann sie Entscheidungen des Parlaments blockieren, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist. In Sachsen gilt das zum Beispiel für Änderungen an der Landesverfassung. Auch die Wahl von Landesverfassungsrichterinnen und Landesverfassungsrichtern erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit.