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Sachsen: CDU, Grüne und SPD einigen sich auf Kita-Moratorium

Die Kenia-Koalition will Kitaschließungen und Personalabbau verhindern. Bis zum neuen Doppelhaushalt sollen die sinkenden Kinderzahlen keine negativen Auswirkungen haben.

Von Andrea Schawe
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In Sachsen gehen die Zahl der Geburten zurück. Dadurch besuchen zukünftig weniger Kinder eine Kita.
In Sachsen gehen die Zahl der Geburten zurück. Dadurch besuchen zukünftig weniger Kinder eine Kita. © dpa

Dresden. CDU, SPD und Grüne haben sich auf ein Kita-Moratorium geeinigt. Nach einem gemeinsamen Antrag der drei bisherigen Koalitionspartner soll der Landtag beschließen, dass der Landeszuschuss an die Kommunen für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2025 auf dem Niveau von 2024 bleibt und nicht gemäß den sinkenden Kinderzahlen zurückgehen wird.

Damit sollen die Träger und Kommunen die Erzieherinnen und Erzieher bis auf Weiteres halten können - und sie nicht entlassen oder Einrichtungen schließen müssen. Das pädagogische Personal werde für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung gebraucht. In diesem Jahr investiert das Land insgesamt 920,2 Millionen Euro in die Kindertageseinrichtungen.

Die Gewerkschaft GEW hat seit langem ein Kita-Moratorium gefordert und Kundgebungen angekündigt. "Die historische Chance für eine bessere Bildung und Betreuung an Kitas ist vertan, wenn Kommunen und freie Träger nun Personal abbauen müssen", sagte Sachsens GEW-Chef Burkhard Naumann. "Ohne ein unverzügliches Handeln der Landesregierung drohen durch die sinkenden Kinderzahlen Personalabbau und Kita-Schließungen."

Kultusminister unterstützt Forderung

SPD, Grüne und Linke hatten die Forderung unterstützt. Die Linkspartei hat ebenfalls einen entsprechenden Antrag eingereicht. Nun wird sich der alte Landtag in seiner letzten Sitzung am 26. September mit dem Thema beschäftigen.

Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte bereits angekündigt, die "demografische Rendite" für Qualitätsverbesserungen nutzen zu wollen. Im Haushaltsentwurf hat er vorgeschlagen, dass der Landeszuschuss auch in den Folgejahren auf dem Niveau dieses Jahres bleiben soll.

Grundlage für die Zahlung des Landeszuschusses an Kommunen und freie Träger für das Personal ist die Zahl der angemeldeten Kinder. Stichtag für diese Meldung ist der 1. April. Der Freistaat zahlt für jedes betreute Kind – bezogen auf eine neunstündige Betreuung – einen Festbetrag in Höhe von 3.455 Euro. Danach wird nach dem gesetzlich festgelegten Personalschlüssel die Zahl der benötigten Fachkräfte errechnet: eine Fachkraft für fünf unter-dreijährige Kinder in der Krippe und eine Fachkraft für zwölf drei- bis sechsjährige Kinder im Kindergarten.

Weniger Kinder bedeuten weniger Fachkräfte: Nach Prognosen des Kultusministeriums sinkt die Zahl der Kinder in den Kindertageseinrichtungen 2025 um etwa 1.680, im darauffolgenden Jahr würden es etwa 4.900 Plätze weniger sein. Nach Berechnungen des Ministeriums ergäbe sich daraus ein sinkender Personalbedarf von 440 Vollzeitstellen im Jahr 2024 und weiteren 780 Vollzeitstellen im Jahr 2025. Nach Angaben der SPD werden mit den sinkenden Kinderzahlen Schritt für Schritt bis zu 150 Millionen Euro frei.

Finanzielle Stabilität bis zum nächsten Doppelhaushalt

"Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung richtet sich nach dem derzeitig gültigen Personalschlüssel, der keinen oder kaum Spielraum für zusätzliches Personal vorsieht", heißt es in dem Antrag. Die Träger sollen nun ihren Personalbestand trotz rückläufiger Kinderzahlen stabilisieren. Voraussetzung dafür ist, "dass die Kommunen das pädagogische Fachpersonal bis zur Fortschreibung des sächsischen Bildungsplanes sowie den erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, zumindest anteilig, weiterbeschäftigen".

Der neue Landtag und die Landesregierung werden "gebeten", die Mittel des Jahres 2024 zunächst auf gleichem Niveau fortzuschreiben und im Haushalt eine entsprechende Bewirtschaftung sicherzustellen. Außerdem soll die Regierung ein Verfahren vorschlagen wie die Mittel finanziert und verteilt werden können und sich dazu auch mit den Kommunen austauschen. Für die Regierung sind Beschlüsse des Landtags grundsätzlich verbindlich.

"Mit dem Kita-Moratorium bleibt das Geld im System", sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Juliane Pfeil, die für die frühkindliche Bildung zuständig ist. "Bis zum Beschluss des nächsten Haushalts haben die sinkenden Kinderzahlen keine negativen Auswirkungen. Die Kommunen müssen die Zeit bis zum nächsten Haushalt nicht selbst vorfinanzieren."

Bis zum Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 wird es noch dauern, erst einmal muss sich eine neue Regierung bilden. Die potenziellen Partner CDU, SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht sind sich aber einig, dass die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden muss. Eine Überarbeitung des Bildungsplans ist im kommenden Jahr vorgesehen.