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Eilantrag von Sachsen-AfD gegen Einstufung durch Verfassungsschutz abgelehnt - AfD will Beschwerde einreichen

Mit einem Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Nun soll es vor die nächste Instanz gehen.

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Der Landesverfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ein Versuch der Partei, sich dagegen zu wehren, scheiterte nun.
Der Landesverfassungsschutz hat die sächsische AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ein Versuch der Partei, sich dagegen zu wehren, scheiterte nun. ©  Stefan Sauer/dpa (Archiv/Symbolbild)

Dresden. Die sächsische AfD will sich gegen die Ablehnung ihres Eilantrags gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz wehren. "Wir werden nach Prüfung der Begründung Beschwerde einlegen", teilte Andreas Harlaß, Sprecher der AfD Sachsen, auf Anfrage mit.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbands gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abgelehnt und den Beschluss der Partei sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz am Dienstag bekanntgegeben. Innerhalb von zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) stufte die Sachsen-AfD im Jahr 2021 zunächst als Prüffall ein, dann als Verdachtsfall und schließlich im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch. Die AfD hatte versucht, sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dagegen zu wehren.

Der Antrag wurde im Januar beim Verwaltungsgericht gestellt und hatte zum Ziel, die Einstufung rückgängig zu machen und gegenüber dem Landesverfassungsschutz eine Unterlassung zu erwirken. Schließlich wurde die Einstufung seinerzeit medienwirksam in einer Pressemitteilung mit mehrseitiger Begründung veröffentlicht. Außerdem will die AfD erreichen, dass ein 134 Seiten langes Gutachten, das der Einstufung zugrunde liegt, veröffentlicht wird.

Das Verwaltungsgericht befand nun jedoch, dass hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD vorlägen, darunter diskriminierende Aussagen gegen Ausländer und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund sowie die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten. "Mit der Betonung eines 'ethnisch-kulturellen Volksbegriffs' verfolge der Antragsteller [die AfD, Anm. d. Red.] politische Ziele, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen bzw. die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen in Frage gestellt werde", heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.

Landesverfassungsschutz sieht sich durch Gericht bestätigt

Mit dem Abweisen des Antrags ist zunächst sowohl die Veröffentlichung des Gutachtens vom Tisch als auch die Beschwerde gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem. Allerdings kann die Partei gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

Der sächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: "Das Verwaltungsgericht Dresden ist der juristischen Argumentation des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vollumfänglich gefolgt und hat damit zugleich die Arbeitsweise des Amtes bestätigt", heißt es in einer Mitteilung. (SZ/fad/dpa)