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Karlsruhe verbietet Auslieferung aus Dresdner Gefängnis nach Ungarn - aber kommt zu spät

Eine Person aus der linken Szene soll nach Ungarn ausgeliefert werden. Sie soll an Übergriffen auf Neonazis in Budapest beteiligt gewesen sein. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt zu spät.

Von Karin Schlottmann
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Unterstützer und Angehörige protestieren in Dresden gegen die Auslieferung des queeren Beschuldigten.  Foto: xcitepress/Finn Becker
Unterstützer und Angehörige protestieren in Dresden gegen die Auslieferung des queeren Beschuldigten. Foto: xcitepress/Finn Becker © xcitepress/Finn Becker

Dresden/Karlsruhe. Ein mutmaßlicher Linksextremist hat vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen seine Auslieferung nach Ungarn geklagt. Der Beschuldigte saß in Dresden in der Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft. Ein Berliner Gericht hatte am Donnerstag einem Auslieferungsersuchen der ungarischen Justiz stattgegeben. Die Karlsruhe Richter stoppten kurz darauf die Überstellung für den Zeitraum von sechs Wochen und wiesen die Generalstaatsanwaltschaft Berlin an, die Übergabe zu verhindern und ihn nach Deutschland zurück zu bringen. Grund dafür war eine Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung.

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