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Hoffnung für abgeschobene Leipziger Hebamme

Adelina Ajeti musste im November 2020 zurück in den Kosovo. Nun ist die Einreisesperre aufgehoben. Darf sie wieder nach Leipzig?

Von Sven Heitkamp
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Im vergangenen Jahr arbeitete Adelina Ajeti noch in einer Hebammenpraxis in Leipzig. Dann wurde sie abgeschoben.
Im vergangenen Jahr arbeitete Adelina Ajeti noch in einer Hebammenpraxis in Leipzig. Dann wurde sie abgeschoben. © E. Röger

Leipzig. Am 18. November um zwei Uhr nachts werden die Hebamme Adelina Ajeti und ihr Ehemann von der Polizei aus dem Bett geworfen. Acht Beamte stehen vor der Tür, um das Leipziger Paar in ein Flugzeug nach Pristina zu setzen. Obwohl die Frau eine Arbeitserlaubnis hat und in der Leipziger Hebammenpraxis „Kleine Füße“ von Dagmar Röger arbeitet, wird sie abgeschoben. Zurück in ihr Heimatland, den Kosovo, wo sie seither wieder leben.

Nun, acht Monate später, gibt es Hoffnung. Zumindest die Einreisesperre wurde jetzt von der Landesdirektion aufgehoben. Daher habe Adelina vor einigen Tagen in der deutschen Botschaft im Kosovo ein Visum beantragt, erzählt Emily Röger, die in der Hebammenpraxis ihrer Mutter mitarbeitet. Doch der Ausgang ist ungewiss.

„Es geht voran, aber wir haben nichts Festes in der Hand“, sagt Emily Röger. „Unsere Skepsis bleibt, bis Adelina wieder hier ist und einen Aufenthaltstitel hat.“ Die finale Berufsanerkennung für Deutschland gehört auch dazu. Doch die Verfahren könnten noch einige Monate dauern. Erst dann kann auch für den Mann der Familiennachzug beantragt werden.

Im sächsischen Innenministerium heißt es, die Leipziger Hebamme dürfe über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zurückkehren. Es sei der richtige Weg, um ein Leben in Deutschland zu führen. Dagegen betrage bei Asylanträgen aus Balkanländern und Georgien die Ablehnungsquote mehr als 99 Prozent. Der Fall steht auch beispielhaft für andere Familien wie die Imerlishvilis aus Pirna, die nach Georgien abgeschoben wurden.

Adelina Ajeti war Anfang 2015 aus dem Kosovo gekommen. Das Land kommt seit dem Krieg nicht zur Ruhe, es gibt kaum Sicherheit und Stabilität. Doch in der Bundesrepublik gilt der Kosovo als sicherer Herkunftsstaat, der Asylantrag wurde daher abgelehnt. Seither galt die Hebamme als ausreisepflichtig, trotz Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung.

Parallel hat Adelina Ajeti jahrelang intensiv Deutsch bis zur gehobenen Niveaustufe C1 gelernt und junge Mütter in der Praxis betreut. Viele Familien und Freunde haben seit der Abschiebung ein Netzwerk von Unterstützern gespannt, die Webseite adelinamustcomeback.de gestartet, fast 3.300 Unterschriften für eine Petition und 13.800 Euro Spenden gesammelt. Davon müssen nun unter anderem die formale deutsche Berufsanerkennung bezahlt werden und die Kosten für die Abschiebung – einige Tausend Euro.