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Oberverwaltungsgericht: MDR muss Wahlwerbespot für "Die Partei" senden

Nun steht endgültig fest: Der Werbespot "Die Machtergreifung" der Partei "Die Partei" muss im MDR ausgestrahlt werden. Der bizarre, auf die AfD abzielende Inhalt ist nicht strafbar.

Von Ulrich Wolf
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Mit ihrem Plakat mit Sachsens MP Michael Kretschmer, das auch in Moritzburg hängt, hatte "Die Partei" in Sachsen bereits für Aufruhr gesorgt.
Mit ihrem Plakat mit Sachsens MP Michael Kretschmer, das auch in Moritzburg hängt, hatte "Die Partei" in Sachsen bereits für Aufruhr gesorgt. © Arvid Müller

Leipzig/Dresden. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespot der Satire-Partei "Die Partei" zu verhindern. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Dresden lehnte eine entsprechende Beschwerde des Senders gegen einen zuvor erfolgtes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig ab. Der jetzige Beschluss sei unanfechtbar, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Damit muss der Spot am morgigen Donnerstag um kurz vor 13 Uhr bei MDR Radio Sachsen gesendet worden. Bei der in der Wahlwerbung der "Partei" thematisierten Erschießung von (vermeintlichen) AfD-Wählern handle es "sich erkennbar um Satire", urteilten die Richter. In dem Spot schießt ein Paar nach der Wahl, bei der die AfD an die Macht gekommen ist, auf unbekannte Menschen und verteidigt dies mit den Worten: "Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen."

Das OVG urteilt dazu: Der Dialog des Ehepaars in dem Spot sei "satirisch stark überzeichnet". Das zeige sich unter anderem in der deutlichen Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung zeige, den geäußerten Beleidigungen sowie dem übertriebenen Dialekt der Sprecher.

Der MDR wollte die Ausstrahlung vermeiden, weil der Spot gegen die Straftatbestände der Gewaltdarstellung und deren Billigung verstoße. Der Sender war mit seinem Ansinnen am vergangenen Montag vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig gescheitert und hatte dagegen Beschwerde beim OVG eingelegt.

Die "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Eliteförderung und basisdemokratische Initiative" ("Die Partei") nimmt an den Landtagswahlen in Sachsen am 1. September teil.