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Dresdner Gefängniswärter sollen Häftlinge misshandelt haben

Fünf ehemalige Justizvollzugsbedienstete aus Dresden sollen im Jahr 2018 gezielt ausländische Gefangene misshandelt haben. Am Freitag beginnt ihr Prozess.

Von Alexander Schneider
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Blick auf die JVA in Dresden: Hier sollen Gefangene von Bediensteten misshandelt worden sein.
Blick auf die JVA in Dresden: Hier sollen Gefangene von Bediensteten misshandelt worden sein. © Archivbild: Robert Michael

Dresden. Die beschuldigten Beamten sind seit Jahren suspendiert, die Geschädigten nicht auffindbar und die mutmaßlichen Straftaten so lange her, dass in diesem Prozess wohl nicht mehr wirklich viel herauskommen dürfte. Dabei hatte der Vorwurf wiederholt bundesweit für Entsetzen gesorgt. Mehrere Dresdner Justizvollzugsbedienstete sollen gezielt ausländische Gefangene misshandelt und in einer gemeinsamen Chatgruppe verhöhnt haben.

Als die Vorwürfe im Frühjahr 2019 bekanntwurden, hat die Justiz mehrere verdächtige Beamte suspendiert. Im August 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Männer wegen Körperverletzung im Amt und gefährlicher Körperverletzung. Das ist fast zwei Jahre her. Am Amtsgericht Dresden werden Nachermittlungen und die Corona-Pandemie dafür genannt, dass die Hauptverhandlung erst jetzt stattfindet – in einem Gerichtssaal des Oberlandesgerichts am Schlossplatz. Dort sei ausreichend Platz für die inzwischen nur noch fünf Angeklagten im Alter von 31 bis 53 Jahren, ihre Verteidiger und die weiteren Prozessbeteiligten. Vier Sitzungstage sind geplant. Das Verfahren gegen den sechsten Angeschuldigten wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt.

Die vorgeworfenen Taten sollen sich bereits 2018 in Hafträumen der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg zugetragen haben. Danach hätten zwei Beschuldigte einen afghanischen Gefangenen auf den Boden geworfen und mit Faustschlägen traktiert. Ein Kollege habe die Tat beobachtet, sei aber nicht eingeschritten. Drei Angeklagte sollen einen Tunesier an den Händen gefesselt und mehrfach getreten und geschlagen haben. Ein Marokkaner sei in seine Zelle, die er wohl selbst unter Wasser gesetzt habe, geschubst worden, so dass er ausrutschte und mit dem Kopf gegen die Toilettentür gestoßen sei. In ihren Chats, unter anderem in einer Gruppe namens "Corps53", sollen sich die Männer dafür gefeiert haben.

Ein Haftbefehl und die Folgen

Die Vorwürfe waren zufällig ans Licht gekommen, als Polizei und Justiz unter den Wachtmeistern nach dem Täter suchten, der illegal einen Haftbefehl eines Untersuchungsgefangenen fotografiert und an eine rechtsextreme Gruppe weitergeleitet hatte. Es ging um eine Messerstecherei durch Ausländer Ende August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes, bei der ein Chemnitzer tödlich verletzt wurde. Ein Iraker wurde verhaftet und ins Dresdner Gefängnis gebracht.

Dort hat der Bedienstete Daniel Zabel den Haftbefehl fotografiert und über eine eigens für diesen Zweck erstellte Facebook-Seite veröffentlicht. Wenige Wochen später wurde der Iraker aus der U-Haft entlassen, er hatte mit dem Tod des Chemnitzers nichts zu tun.

Daniel Zabel, inzwischen Beisitzer im Landesvorstand der AfD, gab die Vorwürfe sofort zu, wohl auch um weitere Durchsuchungen bei seinen Kollegen zu vermeiden. Im Oktober 2019 verurteilt das Amtsgericht Dresden ihn wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und verbotener Mitteilungen über Gerichtsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Dort waren die aktuellen Vorwürfe auch ein größeres Thema. Zabel ist einer der fünf angeklagten Wachtmeister.