Wegen Einsparungen des Bundes könnte ab dem kommenden Jahr etwa jede achte Stelle im Freiwilligendienst in Sachsen wegfallen. Davor warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen, größter Anbieter von Freiwilligendiensten im Freistaat. Demnach fehlen ab 2025 wegen Einsparungen im Bundeshaushalt in Sachsen mehr als zwei Millionen Euro Fördermittel vom Bund. Das seien 670 Freiwilligenplätze in Sachsen, die ab 2025 nicht finanziert seien und somit wegzufallen drohten.
Den Angaben nach leisteten im Freiwilligenjahrgang 2023/24 insgesamt 5.573 Menschen einen Freiwilligendienst - unter anderem in den Dienstformaten Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr. Sie werden zum Beispiel in Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Horteinrichtungen, Sportvereinen, Jugendclubs, Seniorenheimen, in der Behindertenhilfe, in der Hilfe für Geflüchtete, in Kultureinrichtungen oder in Kirchengemeinden eingesetzt.
Bundesregierung will 40 Millionen Euro sparen
Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht bundesweit Kürzungen von 40 Millionen Euro vor. Die Verbände bräuchten dieses Geld jedoch dringend, da es schon jetzt wegen der allgemeinen Kostensteigerungen nicht möglich sei, die Qualität der Dienste zu halten, heißt es. Die genauen Zahlen werden erst im Herbst feststehen, wenn der Haushalt beschlossen wurde.
"Die Freiwilligendienste sind auch in diesem Jahr wieder sehr nachgefragt. Aber der Blick auf das nächste Jahr macht uns Bauchschmerzen. Wenn weniger Fördermittel fließen, werden wir auch weniger Freiwilligenplätze anbieten können", sagt Gernot Mosig, Bereichsleitung Erwachsenenfreiwilligendienste beim Paritätischen Sachsen. Der Paritätische Sachsen fordert die Bundesregierung auf, eine Planungssicherheit in der Finanzierung der Freiwilligendienste zu gewährleisten. Allgemeine Kostensteigerungen und fehlende Förderung könne nicht von den Einsatzstellen ausgeglichen werden, heißt es.
Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit die Höchstgrenze von 604 Euro monatlich. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.