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Bombendrohungen an Schulen auch in Sachsen: Was steckt dahinter?

Das neue Schuljahr ist in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt noch keinen Monat alt. Bereits in den ersten Tagen häuften sich die Drohmails. Ein Überblick.

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Bereits am Anfang des neuen Schuljahres gab es mehrere Bombendrohungen gegen mehrere Schulen.
Bereits am Anfang des neuen Schuljahres gab es mehrere Bombendrohungen gegen mehrere Schulen. © Paul Glaser/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Für einige Schulen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das neue Schuljahr mit einem Schrecken begonnen: Sie erhielten Mails mit Bombendrohungen. Zwar konnte die Polizei in allen Fällen Entwarnung geben, doch vielerorts kam es zu Evakuierungen, die Schulgebäude mussten durchsucht werden, Unterricht fiel aus.

Welche Regionen waren zuletzt betroffen?

Am vergangenen Montag gab es in Thüringen die bereits dritte Serie an Drohmails gegen Schulen seit Schuljahresbeginn. Insgesamt 13 Schulen in Weimar, Jena, Thamsbrück (Unstrut-Hainich-Kreis) und Schleusingen (Landkreis Hildburghausen) erhielten zum Teil wortgleiche Bombendrohungen. Zuvor waren bereits Schulen in Erfurt, Jena, Friedrichroda, Eisenach, Stadtilm, Ilmenau, Schmölln und Weimar betroffen.

In Sachsen erhielten am Mittwoch vergangener Woche Schulen in Görlitz, Bautzen, Lauta und Freiberg Drohmails, am Tag darauf Schulen in Plauen, Marienberg (Erzgebirgskreis), Rochlitz (Landkreis Mittelsachen) und Zittau. Im gleichen Zeitraum gab es auch in Sachsen-Anhalt Fälle. Zunächst waren Schulen in Dessau-Roßlau und Magdeburg, einen Tag später in Aschersleben (Salzlandkreis) und Genthin (Landkreis Jerichower Land) betroffen.

Aus anderen Bundesländern sind aktuell keine Fälle bekannt, vielerorts dauern allerdings die Sommerferien noch an. Vergangenes Schuljahr gab es ab Oktober eine bundesweite Serie von Bombendrohungen.

Was steckt hinter den Drohungen?

Bei allen aktuellen Fällen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt konnte die Polizei Entwarnung geben. In keiner der betroffenen Schulen wurden Sprengstoff oder andere gefährliche Gegenstände gefunden. Ob ein Zusammenhang zwischen den Fällen besteht, ist noch unklar, allerdings erhielten die Schulen zum Teil wortgleiche Schreiben.

Immer wieder tauchen in Drohmails angebliche Bezüge zu islamistischem Terrorismus auf, wie etwa bei der bundesweiten Serie im vergangenen Schuljahr. Zu solchen Fällen ermittelt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion auch das Bundeskriminalamt (BKA), wie ein Sprecher mitteilte. Laut bisheriger Ermittlungsergebnisse handelt es sich demnach bei der mutmaßlich islamistischen Motivation jedoch um "fakeähnliche" Sachverhalte. Die Bezüge hätten keinen realen Hintergrund.

In den E-Mails, die ab dem 19. Oktober versendet wurden, gaben sich die Täter wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Terrororganisation Hamas oder der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) aus und drohten damit, viele Unschuldige zu töten, wie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart im November mitteilten.

Ziel sei es gewesen, aufwendige Polizeieinsätze herbeizuführen, das öffentliche Sicherheitsempfinden zu erschüttern und größere Bevölkerungsteile zu beunruhigen. In diesem Kontext wurden zwei Tatverdächtige ermittelt: ein 19-Jähriger und ein 30-Jähriger, die zu einer größeren Gruppe gehören sollen.

In manchen Fällen ergibt sich aus den Ermittlungen der Polizei jedoch ein weniger ernster Hintergrund. So etwa bei der Erfurter Berufsschule: Die 15-jährige Tatverdächtige hatte sich ersten Erkenntnissen zufolge mit ihrer Bombendrohung vom 20. März einen Scherz erlaubt, wie die Thüringer Polizei mitteilte.

Mit welchen Konsequenzen müssen die Täter rechnen?

Bombendrohungen können als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine leere Drohung handelt, der Verfasser also gar keinen Sprengstoff in der Schule deponiert hat.

Zusätzlich können die Mails für die Absender teuer werden, denn die Kosten für eventuelle Polizeieinsätze können ihnen in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche.

Wie reagieren Schulen im Fall einer Bombendrohung?

Schulen sind auf Ernstfälle wie Gewalt- oder Bombendrohungen vorbereitet. In Sachsen etwa erhielten die Schulen erst Ende Juli neue Handlungshilfen vom Landesamt für Schule und Bildung. Diese decken laut Kultusministerium die meisten Aspekte des Notfallmanagements ab und sollen die Schulen in die Lage versetzen, im Notfall entschlossen und effizient zu handeln. Abgedeckt sind neben dem Szenario Bombendrohung unter anderem auch Amokdrohung und -tat, Brandfall und Geiselnahme.

Überdies sieht den Angaben nach ein für Bedrohungslagen entwickelter Rahmenplan zur Vorbeugung die Einrichtung eines Krisenteams und die Beratung zu baulich-technischen Maßnahmen durch das Landeskriminalamt vor.

Wie sollten Eltern mit einer Bedrohungslage umgehen?

Eltern könnten dem professionellen Handeln von Schulleitung und Polizei vertrauen, teilte das sächsische Kultusministerium mit. Wichtig sei es, im Nachhinein das Geschehene mit den Kindern aufzuarbeiten. Bei Bedarf stünden Schulpsychologen zur Verfügung.

In einem Elternbrief vom Mai rät die Thüringer Polizei, das eigene Kind im Fall einer Gewalt- oder Amokandrohung nicht per Mobiltelefon anzurufen, damit das Kind für die Notrufkommunikation erreichbar ist und um die Netzkapazitäten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freizuhalten. Außerdem sollten das Schulgebäude und "gefährdete Nahbereiche" nicht betreten werden.

Über Rundfunk, die sozialen Medien und das Fernsehen würden die Behörden über die Einsatzlage und Kontaktmöglichkeiten mit den Kindern informieren. Bis zur Abholung durch die Eltern oder einen Bevollmächtigten werden die Kinder betreut, falls notwendig auch medizinisch und psychologisch. (dpa)