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Urkundenfälscher an der A17 in Breitenau geschnappt

Der 32-jährige Bulgare hatte eine vierstellige Geldstraße nicht gezahlt. Er wurde bei der Einreise an der A17 erwischt. Nicht der einzige Fall für die Bundespolizei.

Von Katarina Gust
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Am Grenzübergang Breitenau am Rastplatz "Am Heidenholz" wurden mehrere Menschen verhaftet.
Am Grenzübergang Breitenau am Rastplatz "Am Heidenholz" wurden mehrere Menschen verhaftet. © Symbolbild: dpa/Friso Gentsch

Bundespolizisten haben am Mittwoch und Donnerstag an der A17 am Grenzübergang Breitenau am Rastplatz "Am Heidenholz" mehrere Menschen aus Nordmazedonien, Rumänien, Bulgarien sowie aus Ungarn verhaftet. Sie alle waren wegen unterschiedlicher Delikte zur Fahndung ausgeschrieben, weil sie ihre Geldstrafen nicht gezahlt hatten. Ihnen drohte jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn sie das Geld nicht bezahlen konnten.

Am Mittwoch wurde beispielsweise ein 32-jähriger Bulgare festgenommen. Gegen den Gesuchten lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor. Er wurde wegen Urkundenfälschung am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach im Juni 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.077,50 Euro verurteilt. Ein Bekannter wurde bei der Kreispolizeibehörde in Neuss vorstellig und bezahlte die Geldstrafe. Der Bulgare durfte den Polizeigewahrsam verlassen und müsste nicht 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Donnerstag wurde ein 24-jähriger Ungar verhaftet. Er wurde am Amtsgericht Chemnitz im Juli 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.513,96 Euro verurteilt. In Chemnitz wurde bei der Bundespolizei ein Freund des 24-Jährigen vorstellig und bezahlte die Geldstrafe. Somit durfte der Ungar weiterreisen.

Für zwei Personen aus Rumänien gab es keine zahlungsfähigen Bekannten hier in Deutschland. Die 36- und 47-Jährigen ignorierten die behördlichen Schreiben und tauchten unter. Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte im Juli 2023 den 36-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Antidopinggesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.877,50 Euro. Er verbüßt aufgrund keiner Barmittel somit 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Betroffenen der Justizvollzugsanstalt Dresden zugeführt. (SZ)