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Vor Gericht in Riesa: Wenn nach der Trennung die Sicherungen durchbrennen

Ein Riesaer bedroht seine Ex und wird auch noch gewalttätig. Sein Problem: Er steht bereits unter Bewährung.

Von Manfred Müller
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Bei einem Streit in Riesa ging es gewaltsam zu. Auch Bierflaschen kamen als Waffe zum Einsatz.
Bei einem Streit in Riesa ging es gewaltsam zu. Auch Bierflaschen kamen als Waffe zum Einsatz. © Archivfoto: SZ/Eric Weser

Riesa. Trennungen führen oft zu emotionalen Ausnahmezuständen, und meistens sind es dann Männer, die übergriffig werden und sich anschließend vor Gericht verantworten müssen. So auch im Falle eines Riesaers, der im September vorigen Jahres von seiner Lebensgefährtin verlassen wurde. Für deren Entscheidung spielte wohl auch Gewalt eine Rolle, die der Angeklagte gegenüber seiner Partnerin ausgeübt haben soll. So schildert es zumindest die Frau im Zeugenstand, während Erik U. über die gesamte Verhandlungsdauer hinweg von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Der 54-Jährige grient seine Ex nur herausfordernd an, während sie aussagt.

Es geht beim Termin im Riesaer Amtsgericht auch weniger um die Vorgeschichte der Beziehung, als um einen Vorfall, der sich wenige Stunden nach der Trennung ereignete. Da donnerte der Verflossene – offenbar im Alkoholrausch – mit der Faust oder mit dem Fuß an die Tür der Frau. Diese hatte vorsorglich einen Bekannten zu sich bestellt und mit ihm ebenfalls schon ein paar Flaschen Bier und Gläser Schnaps geleert. Als der Bekannte nun an der Wohnungstür erschien, brannten bei dem verlassenen Mann wohl die Sicherungen durch. Er warf eine volle Bierflasche in Richtung des vermeintlichen Widersachers. Dieser duckte sich weg, sodass die Flasche an der Tür zerschellte. Anschließend kam es zu einer Rangelei, bei der der Bekannte nach eigener Aussage einen Schlag ins Gesicht bekam. Dann soll Erik U. versucht haben, seinem Gegner eine gefüllte Bierflasche über den Kopf zu ziehen. Auch das gelang nicht – die Flasche rutschte ihm aus der Hand und zerbrach auf dem Fußboden im Hausflur.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Während der gesamten Auseinandersetzung soll der Angeklagte Beleidigungen herausgebrüllt haben. "Assi" und "Dreckschwein" in Richtung des Mannes. "Schlampe" und "Fotze" in Richtung der Ex. Letztere soll er auch noch mit den Worten "Ich kloppe dich weg!" bedroht haben. Das alles sind natürlich nur die Aussagen einer Streitpartei, die einander im Falle der Frau auch noch widersprechen. Deshalb hat das Gericht das auch noch den Bekannten des Ex-Lebensgefährten geladen, der während der gesamten Auseinandersetzung dabei war, aber im Hintergrund blieb und sich nicht einmischte. Der 45-Jährige versucht seinen Kumpel zu schützen, indem er den Vorfall herunterspielt. Es sei doch alles gar nicht so schlimm gewesen, erklärt er im Zeugenstand. Die Kontrahenten hätten sich gegenseitig "belegt" und geschubst, und die Bierflasche sei seinem Bekannten einfach nur aus der Hand gerutscht.

Brisanz erhält die Angelegenheit dadurch, dass Erik U. wegen einer anderen Verfehlung noch unter Bewährung steht. Er könnte bei einem Schuldspruch deshalb ohne Weiteres ins Gefängnis wandern. Dem steht allerdings eine günstige Sozialprognose gegenüber. U. hat seit Jahren einen festen Job bei der Müllabfuhr. Außerdem ist er bereits aus Riesa weggezogen – es besteht keine Gefahr mehr, dass er seiner Ex über den Weg läuft. Deshalb plädiert der Staatsanwalt auf eine nochmalige Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Verteidigung hingegen verweist auf Widersprüche in den Aussagen der beiden Geschädigten und will einen Freispruch erreichen. Das klappt allerdings nicht. Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung sind für die Richterin doch ein bisschen zu viel des "Guten". Sie verurteilt Erik U. zu acht Monaten Freiheitsentzug, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Delinquent 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.