Riesa. Wer vorhat, im Supermarkt zu klauen, sollte zuvor seine Taschen kontrollieren, ob er dort nicht einen gefährlichen Gegenstand vergessen hat. Ist das der Fall, macht er sich nämlich des Diebstahls mit Waffen schuldig. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Was vielen Langfingern unbekannt ist: Es kommt nicht darauf an, ob man das Messer tatsächlich als Drohung oder zu Schlimmerem einsetzen will. Allein seine Anwesenheit reicht, um ins Gefängnis zu wandern. Und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
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