Riesa/Gröditz. Das Nutzen von Sozialleistungen kann manchmal skurrile Formen annehmen. So bei einem Gröditzer, der sich wegen Betruges vorm Amtsgericht in Riesa verantworten muss. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, Elterngeld bezogen – gleichzeitig aber auch noch Arbeitslosengeld beantragt und einen Job ausgeübt zu haben. Und das nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach.
Es ging zwar nie um größere Beträge, die sich der gelernte Maler erschlichen haben soll. Aber er ist bereits wegen ähnlicher Betrugsdelikte vorbestraft. Zum letzten Mal wurde Leon J. (Name geändert) vor Jahresfrist verurteilt, und während die Sache noch verhandelt wurde, beging er bereits die nächste Straftat.
Das sollte eigentlich reichen, um den Delinquenten nicht mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen. Allerdings wird im Verlaufe der Verhandlung deutlich, dass der Gröditzer mit der Sozialbürokratie schlichtweg überfordert war. Aus welchem Grund auch immer scheute J. den Gang zur Arbeitsagentur. Er versuchte, alle Formalitäten, die zum Bezug von Sozialleistungen nötig sind, online oder telefonisch zu klären.
Das sorgte offenbar für Verzögerungen und Missverständnisse, aus denen der Gröditzer nicht mehr herausfand. Er jobbte – meist nur für wenige Tage am Stück – bei einem Maschinenbauer und bei einem Pizzadienst. Dann war wieder sein kleiner Sohn oder er selbst krank, weswegen Leon J. zu Hause blieb. Die Arbeitgeber hatten seine Beschäftigung natürlich bei der Arbeitsagentur gemeldet, wodurch der Sozialbetrug aufflog.
Dilettantische Betrugshandlung
Von der Anklagebank aus kann J. sein Handeln nicht wirklich verständlich machen. Warum er nicht einfach zu Hause geblieben sei und Arbeitslosengeld 1 bezogen habe, fragt ihn Richter Dietmar Bluhm. Dann hätte er doch mehr Geld bekommen als durch die chaotische Vermischung von Lohnzahlungen und Sozialleistungen. Ja, das sei blöd gelaufen, gesteht der Gröditzer. Da habe er wohl eine Dummheit begangen.
Das erscheint auch der Staatsanwältin plausibel. Ist die Betrugshandlung doch derart dilettantisch ins Werk gesetzt, dass man dem Angeklagten einfach mildernde Umstände zubilligen muss. Deshalb stimmt sie am Ende einer Verfahrenseinstellung zu.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass sich der Angeklagte bereits mit der Arbeitsagentur ins Benehmen gesetzt hat. Er ist bereit, deren Rückforderung in Höhe 2.200 Euro in Raten abzustottern. Das kann auch gelingen, weil Leon J. mittlerweile einen neuen Job hat, eine Festanstellung, die nicht allzu schlecht bezahlt wird.
Das Gericht bewertet die Rückzahlung als Täter-Opfer-Ausgleich und verzichtet auf weitere Auflagen. Der Angeklagte habe seine Lektion gelernt, befindet Richter Bluhm abschließend. Er rät dem Delinquenten allerdings, im Bedarfsfall besser persönlich bei der Arbeitsagentur vorzusprechen.