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Sachsen-Energie kann Breitbandausbau im Landkreis Meißen planen

Weil mehr als 100 Millionen Euro an Fördermitteln für den Breitbandausbau zu verfallen drohten, musste der Kreistag jetzt einen eiligen Beschluss fassen.

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Bis im Landkreis Meißen überall Breitbandanschlüsse liegen, dürfte noch etwas Zeit vergehen.
Bis im Landkreis Meißen überall Breitbandanschlüsse liegen, dürfte noch etwas Zeit vergehen. © Foto: SZ/Eric Weser

Riesa. Mit einem kurzfristigen Beschluss hat der Kreistag dem Landkreis Meißen womöglich 150 Millionen Euro an Fördermitteln gesichert. Diese Fördersumme des Bundes drohte laut dem 2. Beigeordneten Tilo Lindner zu verfallen.

Für das Vorhaben, bei dem etwa 27.000 unterversorgte Adressen mit schnellem Internet ausgestattet werden sollen, hatte nur die Sachsen-Energie ein Angebot eingereicht. Dem hatte der Kreistag schon im Frühjahr zugestimmt - mit einer Einschränkung: Der Zuschlag sollte erst erteilt werden, wenn der Fördermittelbescheid auch endgültig vorliegt.

Zwischenzeitlich hatte es allerdings Änderungen gegeben, die den geplanten Ablauf deutlich verkomplizierten. So hatte die Markterkundung ergeben, dass nur 7.000 statt 27.000 Adressen erschlossen werden müssen - an den weiteren Stellen hatten mittlerweile andere Unternehmen die Versorgung der sogenannten grauen Flecken übernommen. Erst nach der Markterkundung konnte der Landkreis einen finalen Fördermittelbescheid beim Bund einreichen - und dessen Bearbeitung wiederum dauerte auch seine Zeit.

Die Bindefrist für das Angebot der Sachsen-Energie auf eins der drei Lose sei zwischenzeitlich Ende Mai ausgelaufen, erläuterte Lindner. Es müsse neu ausgeschrieben werden - was aber wiederum bedeutet hätte, dass auch die anderen beiden Lose nicht bearbeitet werden könnten. "Das Verfahren liegt derzeit also brach", brachte es Lindner auf den Punkt.

Nach Gesprächen mit der Sachsen-Energie hatte sich laut Lindner erst kurz vor der Kreistagssitzung eine Lösung angekündigt. Über einen Mustervertrag des Bundes könne man den Zuschlag sofort erteilen. "Die Vertragspflichten ergeben sich erst, wenn sowohl der Fördermittelzuschlag des Bundes als auch des Landes vorliegt." Man könne also sofort den Auftrag erteilen. Ein solches Vorgehen habe die Sachsen-Energie kurz vor der Sitzung ebenfalls vorgeschlagen. Der Versorger könne damit schon anfangen zu arbeiten. Abgerechnet werden können die Maßnahmen ohnehin erst in einigen Jahren: Laut Tilo Lindner sollen die Baumaßnahmen für das erste und dritte Los 2029 und 2027 abgeschlossen sein. Bis dahin werde der Förderbescheid vorliegen. (SZ/stl)