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Ohne Fahrerlaubnis hinterm Lenkrad ertappt

Eine Verkehrskontrolle geht für ein Paar aus Nünchritz ganz schlecht aus. Nicht nur, weil der Mann keinen Führerschein hat.

Von Manfred Müller
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In eine Verkehrskontrolle zu geraten, kann schnell gehen. Ein Paar, das Beamte im Februar dieses Jahres in Kalkreuth kontrollierten, landete im Nachgang vor Gericht.
In eine Verkehrskontrolle zu geraten, kann schnell gehen. Ein Paar, das Beamte im Februar dieses Jahres in Kalkreuth kontrollierten, landete im Nachgang vor Gericht. © Foto: SZ/Eric Weser

Riesa. Besonders clever sein wollte ein Pärchen, das im Februar 2024 in Kalkreuth einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Die beiden waren in einem Auto mit angekoppeltem Hänger unterwegs. Das Fahrzeug hatte aber keine Zulassung für den Autoanhänger. Als die Polizisten die Papiere kontrollierten, kam ihnen der Verdacht, dass mit den Nünchritzern etwas nicht stimmt. Sie hatten sich als Ehepaar ausgegeben, wobei das Auto auf die Frau, der Hänger aber auf den Mann zugelassen war. Eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt ergab, dass es sich beim Halter des Fahrzeuganhängers um den Bruder der Dame handelte. Ihr Partner aber, der am Steuer gesessen hatte, war überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Nun stehen die beiden in getrennten Verhandlungen vorm Riesaer Amtsgericht. Georg C. (Name geändert) muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich wegen Urkundenfälschung verantworten. Hat er doch die Polizei bei der Verkehrskontrolle über seine wahre Identität getäuscht. Der 28-Jährige gibt die Verfehlungen auch sofort zu. Seine Partnerin habe sich nicht getraut, ihr Auto mit einem Hänger zu fahren. Deshalb sei er kurzerhand eingesprungen. Als die Polizei die beiden dann auf der Staatsstraße 91 anhielt, erklärte C., er habe seinen Führerschein zu Hause vergessen. Das sei eine Dummheit gewesen, die er nun bereue.

Verhalten kommt Beifahrerin teuer zu stehen

Erschwerend kommt bei dem bulligen jungen Mann hinzu, dass er schon einmal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und deshalb verurteilt wurde. Dennoch will das Gericht nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und verurteilt Georg C. zu einer moderaten Geldstrafe von 800 Euro. Auch deshalb, weil der Delinquent zurzeit keinen Job hat und von Bürgergeld lebt. Hinzu kommt eine Sperrfrist von einem halben Jahr für den Fahrerlaubniserwerb.

Kurze Zeit später sitzt dann die Partnerin von Georg C. auf der Anklagebank. Tina N. (Name geändert) behauptet, von der Polizeikontrolle so gut wie nichts mitbekommen zu haben. Sie sei auf der Beifahrerseite sitzen geblieben und habe auf ihre Kinder aufgepasst. Dann kam einer der Beamten zu ihr ans Autofenster und fragte, ob sie die Ehefrau des Fahrzeuglenkers sei und wann sie geheiratet hätten. Davon habe sie sich überfordert und unter Druck gesetzt gefühlt, erklärt die 27-Jährige. Also nannte sie dem Polizisten einfach irgendein Datum.

Damit hat sie sich allerdings des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht. Außerdem ließ die junge Frau vorsätzlich zu, dass sich ihr Partner ohne Fahrerlaubnis ans Lenkrad setzte. Am Ende kommt sie das noch teurer zu stehen als ihn. Sie wird zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.