Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Riesa

Mit Cannabis im Gepäck in die JVA Zeithain eingerückt

Ein Großenhainer steht wegen Drogenbesitzes vor Gericht – und spielt dort nicht zum ersten Mal den Unschuldsengel.

Von Manfred Müller
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Blick auf die JVA Zeithain. Bei einem Großenhainer, der dort abgeliefert wurde, hatten die Beamten Drogen gefunden. Das hat ihn jetzt erneut vor Gericht gebracht.
Blick auf die JVA Zeithain. Bei einem Großenhainer, der dort abgeliefert wurde, hatten die Beamten Drogen gefunden. Das hat ihn jetzt erneut vor Gericht gebracht. © Sebastian Schultz

Großenhain/Zeithain. Da wird ein Mann mit Haftbefehl gesucht und von der Polizei an einer Großenhainer Tankstelle dingfest gemacht. Als ihn die Beamten in der Justizvollzugsanstalt Zeithain abliefern, stellt man dort fest, dass er Marihuana in seiner Reisetasche deponiert hat. Die geringe Menge – zum Teil noch mit Tabak vermischt – lässt auf Eigenbedarf schließen. Aber auch das ist nach aktueller Gesetzeslage noch strafbar. Deshalb sitzt K. nun auf der Anklagebank des Riesaer Amtsgerichts.

Dort ist der 40-Jährige ein alter Bekannter. Erst im September vorigen Jahres wurde er wegen Einbruchsdiebstahls, Sachbeschädigung, Fahrradklau, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nicht zuletzt Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Weil das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sodass die Sache noch nicht rechtskräftig ist. Allerdings steht der Großenhainer noch wegen einer anderen Straftat, für die er im Jahr 2021 verurteilt worden ist, unter Bewährung.

Sogar der Verteidiger scheint genervt

Das Delikt an sich mag eine Bagatelle sein, zumal ja die Legalisierung von Genussmittel-Cannabis von der Politik intensiv diskutiert wird. Aber K.s Auftritte im Verhandlungssaal sind schon sehenswert. Sie wirken wie eine Karikatur der Gerichtsshows im Nachmittagsfernsehen. Zum einen, weil sich K. mit großer Beredsamkeit regelrecht als Unschuldsengel inszeniert. Die Verantwortung für seine Straftaten tragen immer andere. Besonders die Beamten des Polizeireviers Großenhain, denen er vorwirft, ihm regelrecht nachzustellen. Es sei schließlich nicht sein eigener Wille gewesen, in die Zeithainer JVA einzurücken, reklamiert der Großenhainer. Deshalb könne man ihm doch nicht vorwerfen, dass bei der Einlasskontrolle Cannabis gefunden wurde. Richter Alexander Schreiber muss ihm erklären, dass der Besitz von Betäubungsmitteln auch in einem solchen Fall strafbar ist.

Und damit nicht genug der Respektlosigkeit. Der Delinquent fällt dem Richter ins Wort, versucht den Staatsanwalt zu maßregeln – sogar sein Verteidiger scheint genervt von K.s Laber-Orgien. Ob er Angaben darüber machen wolle, woher er sein Gras bezieht? Nö, lautet die Antwort, er gehe einfach um die Ecke und schneide sich ein paar Blüten ab. Nebenbei lässt er das Gericht wissen, dass er schon jahrzehntelang Drogen konsumiert. Nach seiner letzten Verurteilung hat der Großenhainer zwar einen Antrag für eine stationäre Entzugsbehandlung gestellt, aber dieser ist mittlerweile schon wieder verfallen. Einer Arbeit geht K. auch nicht nach. Er müsse erst einmal die Eigentumsfrage um das elterliche Grundstück klären, bevor er sein Leben in Ordnung bringen könne.

Lange Liste an Vorstrafen

Genau wegen dieser Angelegenheit stand K. im vorigen Jahr vor Gericht. Er hatte Mutter und Schwester regelrecht terrorisiert, war in deren Wohnbereich eingebrochen und hatte verschiedene Sachen geklaut. Als die beiden die Polizei riefen, empfing der Großenhainer die Beamten mit üblen Schimpftiraden und verletzte bei der Festnahme einen von ihnen. Deshalb erscheint es durchaus im Bereich des Möglichen, dass er nach der Berufungsverhandlung doch noch ins Gefängnis einrücken muss. Dort hat er auch schon mehrfach Strafen abgesessen.

Angesichts dieser Vorgeschichte erscheint der Drogenbesitz tatsächlich als minderschweres Vergehen. Richter Alexander Schreiber verurteilt K. deshalb nur zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.