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Radebeul befreit Kneipen und Läden auch in Zukunft von Sondergebühr

Für das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie Warenauslagen an öffentlichen Straßen müssen Gastronomen und Händler in Radebeul auch weiterhin nichts bezahlen. Die Stadt verzichtet auf Geld und verbindet Hoffnungen damit.

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Für das Aufstellen von Stühlen und Tischen vor ihren Restaurants müssen Gastwirte in Radebeul nichts bezahlen.
Für das Aufstellen von Stühlen und Tischen vor ihren Restaurants müssen Gastwirte in Radebeul nichts bezahlen. © Norbert Millauer

Radebeul. Bereits während Corona-Pandemie hat die Stadt Radebeul darauf verzichtet, für das Aufstellen von Tischen vor Gaststätten sowie Warenauslagen vor Geschäften Gebühren zu verlangen. Das setzt sie jetzt fort und hat die sogenannte Sondernutzung-Gebührenordnung geändert.

Rechts- und Ordnungsamtsleiter Michael Karlshaus versteht diesen Verzicht als Wirtschaftsförderung vonseiten der Stadt. Zum einen haben die Gastronomen mit gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Andererseits ist zu Beginn des Jahres der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent für Speisen und Getränke in Restaurants gestiegen. "Stühle und Tische vor Läden steigern die Attraktivität von Städten. Sie laden ein zum Verweilen", so Karlshaus.

Außengastronomie und Warenauslagen auf Bürgersteigen oder dem Mittelstreifen des Dorfangers Altkötzschenbroda zählt zu den sogenannten Sondernutzungen und ist in Radebeul vor allem in den Stadtteilzentren, der Hauptstraße in Ost sowie dem Anger und den Bereich um Moritzburger und Bahnhofstraße in West, anzutreffen. "Beschleunigt während der Corona-Zeit erleben derartige City-Bereiche deutschlandweit einen Umbruch", heißt es aus dem Rathaus.

Um diesen Zentren auch zukünftig seitens Einzelhandel und Gastronomie eine wirtschaftliche Zukunft zu geben und sie zugleich als lebendige Stadträume zu bewahren, sei es erforderlich, dass diese Areale sich von Orten des "reinen" Einkaufs hin zu Bereichen mit attraktiver Verweil- und Aufenthaltsqualität entwickeln.

Im Rahmen der jeweiligen Sanierungsgebiete habe die Stadt die baulichen Voraussetzungen geschaffen oder sei, wie aktuell auf der mittleren Bahnhofstraße, noch dabei. "Diese Möglichkeiten müssen nun jedoch seitens der Händler- und Gastronomenschaft mit Leben erfüllt werden. Dabei spielen Angebote der Außengastronomie ebenso wie attraktive Warenauslagen eine wichtige Rolle", teilt die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage zur Änderung der Sondernutzungs-Gebührenordnung mit.

Sie folgt hier unter anderem dem Vorbild der Stadt Meißen und verzichtet auf jährliche Einnahmen von rund 10.500 Euro. Zu beachten ist jedoch, dass durch die Gebührenbefreiung nicht das Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Sondernutzungen entfällt. (SZ/sku)