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Drei Verfahren gegen Radebeuler, der Zigaretten an Minderjährige verkauft

Seit über zwei Jahren gibt es Hinweise, dass es ein Radebeuler Tabakhändler mit dem Jugendschutz nicht ganz so genau nimmt. Erste Geldbußen sind verhängt.

Von Ines Mallek-Klein
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Seit mindestens zwei Jahren gibt es Hinweise, dass es ein Radebeuler Tabakhändler mit dem Jugendschutzgesetz nicht so genau nimmt.
Seit mindestens zwei Jahren gibt es Hinweise, dass es ein Radebeuler Tabakhändler mit dem Jugendschutzgesetz nicht so genau nimmt. © Claudia Hübschmann

Meißen/Radebeul. Das Kreisordnungsamt prüft noch, das Kreisjugendamt hat gehandelt. Insgesamt fünf Anzeigen lägen gegen den Tabakhändler aus Radebeul vor. Der Vorwurf: Der Händler soll Zigaretten und Zubehör für E-Zigaretten an Minderjährige verkaufen und damit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Der Fall flog auf, weil die Oberschüler die Rauchwaren nicht nur selbst konsumierten, sondern auch an ihre ebenfalls minderjährigen Mitschüler weiterverkauften. Zuletzt waren Fälle an der Weinböhlaer Oberschule bekannt geworden. Doch das Ordnungsamt von Radebeul hatte bestätigt, dass es gegen diesen Händler schon seit einigen Jahren immer wieder Beschwerden gäbe, teilweise mehrere in der Woche, auch von Radebeuler Eltern.

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