Radeberg. In Radeberg hat es am späten Montagabend einen großen Polizeieinsatz gegeben. Wie die Staatsanwaltschaft Görlitz auf Nachfrage von Sächsische.de bestätigt, sind dabei Schüsse gefallen. Ein 54-jähriger Deutscher ohne Migrationshintergrund wurde dabei am Oberschenkel verletzt.
Die Polizei war in die Heidestraße ausgerückt, um den 54-Jährigen zu überprüfen. Der Mann stand unter Führungsaufsicht und trägt eine elektronische Fußfessel, die ein Signal ausgelöst hat. "Die Beamten haben den Mann in seiner Wohnung angetroffen", berichtet der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christopher Gerhardi. "Es kam dann zu Diskussionen, der Mann hat unvermittelt zu zwei Küchenmessern gegriffen."
Anschließend hätten die Beamten Gebrauch von ihrer Dienstwaffe gemacht und den Mann im Oberschenkel getroffen, "was zu einigem Blutverlust geführt hat, weshalb der Mann in die Uniklinik nach Dresden gebracht wurde".
Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt, Anwohner wurden nicht in ihre Wohnungen gelassen. Auch ein Treppenhaus wurde auf mehreren Etagen mit Flatterband abgesperrt. Nachbarn berichten, wie sie drei Schüsse gehört haben. Helga Jäschke von der Heideschänke beispielsweise hat den Einsatz in ihrer Kneipe erlebt, ihre Gäste saßen noch auf der Terrasse. "Da war Auflauf und Blaulicht ohne Ende", berichtet sie. "Mindestens sechs Polizeiautos und ein Krankenwagen."
"Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt"
Der Deutsche hat Gerhardi zufolge erst kürzlich eine längere Haftstrafe abgesessen. Er lebte mit seiner Familie in der Wohnung in der Heidestraße und hat ersten Informationen zufolge kleine Kinder. Ob die Kinder Augenzeugen der Tat wurden, ist derzeit noch unklar.
"Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt", sagt Christopher Gerhardi. "Er hat bereits mehrere Haftstrafen verbüßt, zuletzt eine längere." Die Strafe habe er vollständig verbüßt. Weshalb der Mann im Gefängnis saß, will die Staatsanwaltschaft nicht konkretisieren. "Nicht wegen Mordes oder Totschlag", sagt Gerhardi. Es sei ein sogenanntes "Rohheitsdelikt" gewesen, also beispielsweise eine schwere Körperverletzung.
Gelten Personen auch nach einer verbüßten Strafe weiterhin als gefährlich, kann eine Fußfessel angeordnet werden - so auch bei dem 54-jährigen Radeberger. "Wir ermitteln jetzt weiter, was konkret passiert ist", sagt Gerhardi. "Ein U-Haft-Antrag wird geprüft."