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Was Radeberger zur Briefwahl zur Landtagswahl wissen müssen

Sachsen wählt am 1. September einen neuen Landtag. Wer möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben: Die Infos für Radeberger.

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Per Briefwahl zu wählen wird immer populärer.
Per Briefwahl zu wählen wird immer populärer. ©  Sven Ellger (Archiv)

Radeberg. Ab Donnerstag, 8. August, ist das Briefwahlbüro der Stadt Radeberg anlässlich der Landtagswahl am 1. September geöffnet. Es befindet sich neben dem Fraktionszimmer der Stadtverwaltung Radeberg, Hauptstraße 2, und kann über den Haupteingang des Rathauses auch barrierefrei erreicht werden. Im Briefwahlbüro können Briefwahlunterlagen abgeholt werden und es ist außerdem möglich, direkt schon vor Ort zu wählen.

Das Briefwahlbüro ist vom 8. August bis zum 30. August zu den Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Diese sind: montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, mittwochs geschlossen, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Wahlscheine auf verschiedenen Wegen beantragbar

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Der Antrag auf Wahlschein sollte bis spätestens zum 30. August, 16 Uhr, gestellt werden. Dies kann wie folgt geschehen:

  • online über den Onlinewahlscheinantrag unter www.wahlschein.de
  • schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • per E-Mail an [email protected] oder
  • persönlich (nicht telefonisch) im Briefwahlbüro.

Es kann auch eine andere Person damit beauftragt werden, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Sächsischen Landtages umfassen neben einem Merkblatt außerdem

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag.

Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens bis zum Wahlsonntag, den 1. September, 16 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur Wahlbriefe, die rechtzeitig eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. (SZ)