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Radeberg
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Rödertal-Gemeinden informieren über Grundsteuerbescheide

Die Rechtslage zur Grundsteuer ändert sich ab dem kommenden Jahr - die Gemeinden Radeberg, Arnsdorf und Wachau informieren darüber, dass Eigentümer ohne neuen Bescheid keine Zahlungen leisten sollen.

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Die Radeberger Stadtverwaltung informiert über die Grundsteuerbescheide.
Die Radeberger Stadtverwaltung informiert über die Grundsteuerbescheide. © Christian Juppe

Radeberg/Arnsdorf/Wachau. Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadt Radeberg sowie die Gemeinden Arnsdorf und Wachau informieren gemeinsam darüber, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. "Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz waren dazu aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten", schreibt die Radeberger Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. "Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst."

Sollten Eigentümer von Grundbesitz ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, werden diese gebeten, diesen zu stornieren. Sofern für den Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Wer seiner zuständigen Kommune ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde. (SZ)