Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ + Update Sachsen

Entsetzliche Details im Kindermord-Prozess

In Dresden soll ein 55-Jähriger seine beiden Kinder umgebracht haben. Dem gebürtigen Franzosen wird ab heute im Landgericht aber noch mehr vorgeworfen.

Von Alexander Schneider
 6 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Prozessbeginn am Dienstag im Landgericht Dresden um die Ermordung zweier Kinder. Angeklagt ist Laurent F., der Vater der Kinder.
Prozessbeginn am Dienstag im Landgericht Dresden um die Ermordung zweier Kinder. Angeklagt ist Laurent F., der Vater der Kinder. © Archivbild/Ronald Bonß

Dresden. Was genau ist an jenem 9. Mai 2019 passiert? Warum mussten die beiden zwei und fünf Jahre alten Kinder so grausam sterben? Mit diesen Fragen muss sich seit Dienstag das Schwurgericht des Landgerichts Dresden befassen. Kurz nach 9 Uhr hat der Prozess gegen den 55-jährigen Franzosen Laurent F. begonnen. An jenem sonnigen Maitag soll er in seiner Wohnung in Dresden seine beiden Kinder getötet haben, als sie bei ihm zu Besuch waren. 

Als die Wachtmeister den gefesselten Mann in den Saal führen, hat Laurent F. sein Gesicht hinter der zugeschnürten Kapuze seiner Jacke vor Fotografen versteckt. Er wirkt schmaler als nach seiner Verhaftung kurz nach der Tat. Das schwarz-graue Haar ist inzwischen lang, dazu ein wallender Vollbart. Erst als die Fotografen den Saal verlassen haben, nimmt er die Kapuze ab. Als Beruf gibt F. Koch an, er soll zuletzt jedoch eine Baufirma gehabt haben, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte. Er lebt schon seit den 90er-Jahren in Dresden, ist mehrfach vorbestraft. 

Neben dem Doppelmord wirft Staatsanwalt Till von Borries dem Angeklagten mehrere Drogendelikte vor. 1,8 Kilogramm Crystal soll er ab November 2018 aus Polen eingeschmuggelt haben. Am 7. Januar wurde er bei seiner dritten Kurierfahrt erwischt, als er den Grenzübergang Ludwigsdorf passierte. Knapp ein Kilogramm Crystal lag im Fußraum seines Mercedes, heißt es in der Anklage. Im Wagen griffbereit lag ein Klappmesser. Die Drogen seien für einen André G. bestimmt gewesen. Die Mindeststrafe für bewaffnete Einfuhr und Beihilfe zum Handel von Drogen beträgt fünf Jahre. Doch die Justiz hatte den Kurier überraschend nicht verhaftet.

Laurent F. wird nach der Festnahme zum Haftrichter im Amtsgericht Dresden geführt.
Laurent F. wird nach der Festnahme zum Haftrichter im Amtsgericht Dresden geführt. © Archiv: René Meinig

Die Vorgeschichte berührt aus Sicht der Anklage den Mordvorwurf. Laurent F. lebte schon länger in Trennung von seiner Ehefrau, stritt mit der 27-jährigen Senegalesin um das Umgangsrecht bezüglich der beiden Kinder. Im Mai sei klar gewesen, dass ihm für die Fahrten eine lange Haft droht. Daher habe er sich „aus verletzter Eitelkeit und einem gesteigerten Besitzanspruch“ heraus dazu entschlossen, seine Kinder und seine Frau zu töten. „Der Angeklagte konnte es nicht verwinden, dass seine Frau sich von ihm getrennt und ihm die Kinder entzogen hat“, so von Borries.

Bauschaum in den Mund gesprüht

Am Nachmittag des 9. Mai habe F. daher seinen Sohn (5) und seine Tochter (2) mit Händen, einer Decke, Kleidung oder einem anderen Werkzeug erwürgt. „Um sicherzugehen“ habe er den noch lebenden Kindern schnell härtenden Bauschaum in die Mundhöhle gesprüht. Drei Mordmerkmale sieht von Borries als verwirklicht an: niedrige Beweggründe, Heimtücke und besondere Grausamkeit. 

Als seine Ehefrau die Kinder abends in F.s Wohnung in der Stetzscher Straße sehen wollte, habe F. auch sie noch im Treppenhaus von hinten mit einem Gegenstand niedergeschlagen, um sie zu töten. Möglicherweise hatte die Perücke der 27-jährigen Senegalesin die Wucht des Schlags abgefedert. Die Frau setzte sich zur Wehr, es gab einen Kampf in und vor dem Haus. Schließlich habe F. sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und „heute wirst du sterben“ zu ihr gesagt. Erst als zwei Passanten kamen, habe F. die Flucht ergriffen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord in zwei Fällen, versuchten Mord und bewaffnete Einfuhr nicht geringer Mengen Betäubungsmittel und Beihilfe zum Handel vor.

An der Stetzscher Straße in Dresden-Neustadt trauern Anwohner um die beiden Kinder.
An der Stetzscher Straße in Dresden-Neustadt trauern Anwohner um die beiden Kinder. © Christian Juppe

„Mein Mandant wird sich zunächst schweigend verteidigen“, sagte Verteidiger Andreas Boine. Er beantragte den psychiatrischen Sachverständigen „aus Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen. Sein Gutachten sei nicht unvoreingenommen, entlastende Umstände habe der Psychiater nicht berücksichtigt, so Boine. So sei seinem Mandanten nach der Exploration im Sommer eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft attestiert worden, tatsächlich habe er die Fragen auf den Fragebögen nicht verstanden und daher nicht beantworten können. Aus dem Antrag ergibt sich, dass F. bereits länger in einem kritischen psychischen Zustand gewesen sein soll und sich auch in Behandlung begeben habe.

Immer wieder seien Zeugen laut Boine Wein-Attacken bei F. aufgefallen. Sein Zustand sei auch bei einem Termin im Familiengericht deutlich geworden, wo sich F. mit seiner Frau wohl auch um den Umgang mit den gemeinsamen Kindern gestritten hatte. Boine sagte, sein Mandant würde in dem Gutachten als ein patriarchisches Familienoberhaupt dargestellt, das alle dominiert habe – Angaben, die ausschließlich von der Ehefrau in der familienrechtlichen Auseinandersetzung stammten.

Verzweifelte Reanimationsversuche

Das Gericht befasste sich zunächst nicht mit dem Antrag. Als erste Zeugen berichteten Polizisten von dem Einsatz in der Stetzscher Straße. Vom Fund der toten Kinder, wo sie doch lebende Kinder zu finden gehofft hatten. Sie lagen versteckt unter einer Decke im Doppelbett. Beim verzweifelten Reanimieren stellten die Polizisten und Rettungsassistenten eine feste, weiß-gelbe styroporartige Masse im Mund der Kinder fest, mit der sie zunächst nichts anzufangen wussten. Es sollte sich später als Bauschaum herausstellen.

Sie berichteten von der verletzten Mutter, die immer wieder nach ihren Kindern schrie. Offenbar waren die Kinder nach dem Familiengerichtsstreit zum zweiten Mal über Nacht beim Angeklagten. Weil sie ein „schlechtes Gefühlt hatte“, so berichtete es eine 43-jährige Kriminalbeamtin, habe die Mutter unter dem Vorwand, den Kindern ein vergessenes Kuscheltier zu bringen, die Wohnung des Angeklagten aufgesucht. Als er die Tür geöffnet hatte, habe er bereits einen Gegenstand, möglicherweise einen Knüppel oder eine Eisenstange, hinter seinem Körper versteckt. Damit habe er unmittelbar auf sie eingeschlagen.

Andere Polizisten berichteten von dem Angeklagten, den sie kurz nach dem Angriff auf die Frau bis in die Bautzner Straße gefolgt seien. Dort habe er gesessen, sei auch am Unterarm verletzt gewesen. Als die Beamten von ihren Kollegen über den Fund der „leblosen Kinder“ informiert wurden, und Laurent F. damit konfrontierten, sei er bemerkenswert „gleichgültig“ gewesen, habe gesagt, dass er ohne seinen Anwalt gar nichts weiter sagen werde. Eine Situation, bei der einer jungen Beamtin noch heute die Tränen kommen. Manche der Polizisten, die vor Ort waren, kannten den Angeklagten und waren bereits im Jahr zuvor bei ihm gewesen – wegen häuslicher Gewalt. 

Der erneute Doppelmord zweier Kinder hat in Dresden für Entsetzen gesorgt. Nachdem erst 2018 ein Altenpfleger in Dresden seine beiden Töchter ermordet hatte, waren nun offenbar wieder zwei Kinder Opfer eines Trennungsstreites geworden. Zum Zeitpunkt der Tat fand gerade der Prozess gegen den Altenpfleger statt – vor derselben Schwurgerichtskammer, die nun auch dieses Verfahren verhandeln muss. Das Gericht hat zunächst acht Sitzungstage bis Mitte März geplant.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter "Dresden kompakt" und erhalten Sie alle Nachrichten aus der Stadt jeden Abend direkt in Ihr Postfach.

Mehr Nachrichten aus Dresden lesen Sie hier.

>> Abonnieren Sie den täglichen Newsletter "Politik in Sachsen - Die Morgenlage". Damit sind Sie immer bestens über das Geschehen in Sachsen informiert.<<