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Nachdem sie ein Kind aus dem Fenster warf: Antrag auf Sicherungsverfahren in Berlin

Eine Frau soll ihr einjähriges Kind in einer Katzenbox aus dem Fenster geworfen haben. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft Berlin der Frau versuchten Mord vor.

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Blick auf den Vorplatz eines Wohnhauses in Berlin: Ein schwer verletztes kleines Mädchen ist dort in einer Katzenbox gefunden worden.
Blick auf den Vorplatz eines Wohnhauses in Berlin: Ein schwer verletztes kleines Mädchen ist dort in einer Katzenbox gefunden worden. © dpa/Jörg Karstensen

Berlin. Nachdem eine Mutter in Berlin ihr damals einjähriges Kind in einer Katzenbox aus dem Fenster geworfen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren gegen die Frau beantragt. Es gebe Anhaltspunkte, dass "die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war", teilte die Anklagebehörde mit. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Das Ziel des Sicherungsverfahrens sei eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, hieß es.

Konkret wird der damals 40-Jährigen vorgeworfen, im Juni ihre Tochter in eine Katzenbox gesperrt und dann aus etwa elf Metern Höhe aus dem dritten Stock geworfen zu haben. Das Kind erlitt den Angaben zufolge schwere Verletzungen.

Mutter soll Kind wie Abfall behandelt haben

Zuvor habe die Mutter eine Tüte Abfall aus dem Fenster geworfen. "Sie soll damit bewusst ihre Tochter wie den zur Entsorgung zuvor bestimmten Abfall behandelt haben", hieß es. Deshalb gehe die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen aus.

Polizisten hatten die Frau am selben Tag in ihrer Wohnung festgenommen, sie kam in ein Krankenhaus des Maßregelvollzugs. In der Wohnung waren die Beamten neben der Mutter noch auf ein weiteres Kind im Alter von neun Jahren gestoßen. Es wurde dem Jugendamt übergeben.

Verfahren trotz möglicher Schuldunfähigkeit

Der Antrag im Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ging beim Landgericht Berlin ein. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift. (dpa)