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Pirna

Nach Schleusung in Kühllaster: Täter am Landgericht Dresden angeklagt

Im März haben zwei türkische Staatsangehörige 28 Menschen in einem Lkw in der Nähe der A17 eingeschleust. Ihr Versteck: zwischen 14.000 Weinflaschen.

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Von der Kriminaltechnik wurde der Laster, in dem sich die Migranten versteckten, genauestens untersucht.
Von der Kriminaltechnik wurde der Laster, in dem sich die Migranten versteckten, genauestens untersucht. © Marko Förster

In einem Laster voller Paletten mit georgischem Wein wurden im März dieses Jahres 28 Menschen illegal am Grenzübergang Hellendorf nach Deutschland eingeschleust. Die beiden Fahrer des Lkw, zwei Türken im Alter von 27 und 52 Jahren, wurden nun wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern angeklagt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mit.

Es war am späten Ostersamstag, als ein Kühllaster über den Grenzübergang zwischen Petrovice und Hellendorf nach Deutschland rollte. Die Polizeibeamten kontrollierten die Papiere der Fahrer und öffneten den Laderaum. In diesem befanden sich 13.700 Flaschen Rot-und Weißwein in Kartons, auf diesen saßen 28 illegale Migranten aus Syrien, Ägypten und dem Irak. Die Fahrt soll unter menschenunwürdigen Bedingungen durchgeführt worden sein, da der Lkw weder über Belichtungs- noch Lüftungsfenster verfügte. Der Laderaum zeigte Spuren menschlicher Exkremente.

Die blinden Passagiere waren zudem ungesichert und aufgrund scharfkantiger Gegenstände im Laderaum einer Lebensgefahr ausgesetzt. Für die Fahrt sollen sich die beiden Türken ein Entgelt von mindestens 2.800 Euro versprechen lassen haben.

Die Beschuldigten wurden von der Bundespolizei im März vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden befinden sich die beiden Schleuser in Untersuchungshaft. Beide Männer sind nicht vorbestraft. Der 52-jährige Beschuldigte hat sich im Wesentlichen geständig eingelassen. Der 27-jährige Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden, hieß es. (SZ)