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Kandidaten, Umfragen, Briefwahl: Was Sie vor der Landtagswahl in Sachsen wissen sollten

Knapp drei Monate nach Europa- und Kommunalwahl dürfen die Sachsen bei der Landtagswahl am 1. September wieder ihre Stimme abgeben. Was Sie zu aktuellen Umfragen, Briefwahl und Ablauf wissen müssen.

Von Henriette Kuhn
 8 Min.
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Die Spitzenkandidaten zur Landtagswahl in Sachsen diskutieren bei der TV-Wahlarena des MDR.
Die Spitzenkandidaten zur Landtagswahl in Sachsen diskutieren bei der TV-Wahlarena des MDR. © Sebastian Kahnert/dpa

Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Die Wahl gilt als besonders spannend, da sich CDU und AfD in Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern. SPD, Grüne und Linke müssen um den Wiedereinzug ins Parlament bangen.

Wer wird bei einer Landtagswahl eigentlich genau gewählt? Was verbirgt sich hinter Erst- und Zweistimme? Und was muss ich tun, wenn ich jetzt noch Briefwahl beantragen möchte? Der Überblick mit allen wichtigen Fragen und Antworten.

Wann findet die Landtagswahl 2024 in Sachsen statt?

In Sachsen wird am 1. September 2024 ein neuer Landtag gewählt. Laut Wahlgesetz muss die Wahl an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag erfolgen. Sie findet regulär alle fünf Jahre statt.

Landtagswahl 2024 in Sachsen: Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Sachsen sind alle deutschen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Wer wird bei der Landtagswahl gewählt?

Gewählt wird die Zusammensetzung des Landtags für die kommende Legislaturperiode. Die Vertreterinnen und Vertreter im Landtag werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl kombiniert.

Der Sächsische Landtag besteht – vorbehaltlich sich ergebender Abweichungen – aus 120 Abgeordneten. 60 Abgeordnete erhalten ein Direktmandat in ihrem jeweiligen Wahlkreis (Persönlichkeitswahl), die übrigen werden über die Landesliste gewählt (Verhältniswahl).

Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl: Wie läuft die Abstimmung?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen - eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktkandidat) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste der Partei.

Gewählt ist die Direktkandidatin oder der Direktkandidat, die oder der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Listenstimmen werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Listenstimmen erhalten haben oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.

Welche Stimme zählt wie?

Obwohl beide Stimmen gleichwertig sind, beeinflusst allein die Listenstimme (Zweitstimme) die Sitzverteilung im Landtag. Anhand der Zweitstimmen wird errechnet, welche Partei wie viele Sitze im Landtag erhält. Voraussetzung ist, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen erhält. Das ist die sogenannte Fünf-Prozent-Klausel. Alternativ muss die Partei mindestens in zwei Wahlkreisen Direktmandate errungen haben.

Die erfolgreichsten Wahlkreiskandidaten (Direktstimmen) werden auf die Gesamtzahl der Sitze im Landtag angerechnet. Sie haben Vorrang gegenüber den Kandidaten auf der Landesliste der jeweiligen Partei.

Hat eine Partei mehr Direktmandate als ihr Listenplätze zustehen, entstehen Überhangmandate. Die anderen im Parlament vertretenen Parteien bekommen in diesem Fall sogenannte Ausgleichsmandate, damit die verhältnismäßige Verteilung der Sitze im Parlament gewahrt wird.

Welche Aufgaben hat der Landtag?

Der Landtag ist das Herz der politischen Macht in einem Bundesland. Hier werden Gesetze beschlossen und verändert, die das tägliche Leben der Menschen beeinflussen. Dabei geht es beispielsweise um Bildung, Sicherheit oder Umweltschutz.

Als zentrales Gremium beschließt der Landtag den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes und entscheidet somit, wohin das Geld fließt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, die das Bundesland repräsentieren und regieren. Außerdem wird von ihm die Arbeit der Landesregierung kontrolliert und sichergestellt, dass sie transparent und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handelt.

Wer regiert künftig in Sachsen?

Nach einer Landtagswahl beginnt das Ringen um Mehrheiten. Wenn keine Partei die absolute Mehrheit erreicht, sind Koalitionen gefragt. Die Parteien müssen verhandeln, Kompromisse finden und Ziele formulieren. Diese Koalitionsverhandlungen können über Wochen andauern. Der resultierende Koalitionsvertrag bildet dann die Grundlage für die gemeinsame Regierungsarbeit.

An der Spitze der Koalition steht der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin, der oder die mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags in geheimer Wahl bestimmt wird. Nach der Wahl beruft der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin das Kabinett.

Wer sind die Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl 2024 in Sachsen?

  • CDU: Michael Kretschmer
  • AfD: Jörg Urban
  • Linke: Susanne Schaper, Stefan Hartmann
  • Grüne: Katja Meier, Wolfram Günther, Franziska Schubert
  • SPD: Petra Köpping
  • FDP: Robert Malorny
  • BSW: Sabine Zimmermann, Jörg Scheibe
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen © Jan Woitas/dpa
Jörg Urban (AfD)
Jörg Urban (AfD) © Matthias Rietschel
Susanne Schaper (Linke)
Susanne Schaper (Linke) © dpa/Matthias Rietschel
Katja Meier, Justizministerin in Sachsen , Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende der Grünen im sächsischen Landtag, und Wolfram Günther, Sachsens Umweltminister (alle Grüne)
Katja Meier, Justizministerin in Sachsen , Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende der Grünen im sächsischen Landtag, und Wolfram Günther, Sachsens Umweltminister (alle Grüne) © dpa
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen © dpa
Robert Malorny (FDP)
Robert Malorny (FDP) © Robert Michael/dpa
Sabine Zimmermann (BSW)
Sabine Zimmermann (BSW) © Matthias Rietschel

Wie sehen die aktuellen Umfragen für Sachsen aus?

In aktuellen Umfragen liefern sich die CDU um Ministerpräsident Michael Kretschmer und die AfD ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Grüne, SPD und Linke müssen um den Wiedereinzug in das Parlament bangen. Erstmals bei einer Landtagswahl tritt das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) an.

Laut einer aktuellen Insa-Wahlumfrage käme die AfD auf 32 Prozent der Stimmen, gefolgt von der CDU mit 29 Prozent. Das BSW käme auf 15 Prozent der Stimmen. Linke, Grüne und SPD müssten mit jeweils fünf Prozent um den Einzug in den Landtag bangen. Die FDP käme auf nur drei Prozent.

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag von "Stern" und RTL sieht die Union derzeit bei 33 Prozent, gefolgt von der AfD mit 30 Prozent und dem BSW mit 13 Prozent. Hier kämen Grüne und SPD auf jeweils sechs Prozent, die Linke nur auf drei Prozent.

Wahlumfragen sind allerdings generell mit Unsicherheiten behaftet und spiegeln nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider. Sie sind keine Prognose auf den Wahlausgang.

Wie ging die Landtagswahl 2019 in Sachsen aus?

Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2019 wurde die CDU mit 32,1 Prozent der Stimmen stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 27,5 Prozent. Die Linken kamen auf 10,4 Prozent der Stimmen, die Grünen auf 8,6 Prozent. Die SPD erlangte mit 7,7 Prozent das historisch schlechteste Ergebnis für die Partei in Sachsen. Die FDP kam auf 4,5 Prozent der Stimmen und verpasste damit den Einzug in den Landtag. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Die CDU bildete in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gemeinsam mit den Grünen und der SPD eine Koalition.

Wahllokal, Briefwahl: Wie kann ich bei der Landtagswahl abstimmen?

Jeder Wahlberechtigte bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt.

Gewählt werden kann am Wahltag (1. September) im Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr. Das entsprechende Wahllokal entnimmt man der Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen lieber von zu Hause wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Hierfür muss bei der Gemeinde des Hauptwohnortes entweder per Post, per Mail oder online der Wahlschein beantragt werden. Informationen dazu lassen sich ebenfalls der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Langsam wird die Zeit allerdings knapp.

Was muss ich beachten, wenn ich Briefwahl beantragen möchte?

Briefwahl kann in der Regel ab etwa sechs Wochen vor dem Wahltermin bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Wer dies tut, bekommt einen Wahlschein, einen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises sowie einen Stimmzettelumschlag nach Hause geschickt. Außerdem enthalten sind ein Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl. Auf dem Merkblatt sind genaue Informationen enthalten.

So funktioniert die Briefwahl:

  • Erst- und Zweistimme auf dem Stimmzettel ankreuzen
  • Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag legen und zukleben
  • Eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben
  • Gelben Umschlag zur Post bringen

Die Zusendung der Wahlunterlagen dauert nur einige Werktage. Zwar kann auch jetzt, kurz vor der Wahl, noch Briefwahl beantragt werden. Allerdings wird die Zeit knapp. Der Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am Wahlsonntag, dem 1. September, bis 16 Uhr vorliegen. Sie muss dann ggf. persönlich bei der Wahlbehörde abgegeben werden.

Gewählt werden kann alternativ vor dem Wahltag auch im Briefwahlbüro (Sofortbriefwahl).

Die Adresse für das Briefwahlbüro in Dresden:

Stadthaus am Postplatz / Theaterstraße 11-13 / 1. Etage, Raum 100 (Bürgersaal)
Öffnungszeiten: 5. bis 30. August, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, 30. August nur bis 16 Uhr

Die Adresse für die Briefwahlstelle in Leipzig:

Briefwahlstelle, Martin-Luther-Ring 4, 04109 Leipzig
Öffnungszeiten: 30. Juli bis 30. August, Dienstag und Freitag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr, am 30. August bis 16 Uhr

Was muss ich im Wahllokal beachten?

Wer am Wahltag den entsprechenden Wahlraum aufsucht, sollte seine Wahlbenachrichtigung dabei haben. Außerdem sollte der Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden. Nach Betreten des Wahlraums zeigt man dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung vor. Der Wahlvorstand prüft daraufhin, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dann erhält die Wählerin oder der Wähler den Stimmzettel.

Gewählt werden darf nur in der Wahlkabine. Danach muss der Stimmzettel so gefaltet werden, dass nicht erkennbar ist, wie man abgestimmt hat. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Der Schriftführer vermerkt, dass man abgestimmt hat.

Finden am 1. September weitere Wahlen in Sachsen statt?

Ja. Am 1. September finden in diesen Kommunen in Sachsen Bürgermeisterwahlen statt:

  • Ebersbach
  • Ebersbach-Neugersdorf
  • Frankenthal
  • Großnaundorf
  • Großschirma
  • Langenweißbach
  • Leutersdorf
  • Rammenau
  • Weißwasser

Neben Sachsen wird am 1. September auch in Thüringen der Landtag neu gewählt.