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Sachsen

Nach der Landtagswahl: Wann muss die neue Regierung stehen? So geht‘s jetzt in Sachsen weiter

Die Stimmen sind ausgezählt – nun beginnt die schwierige Mehrheitssuche. Dabei muss auch rechtlich einiges beachtet werden. Hier lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Blick in den Plenarsaal im Sächsischen Landtag: Wie geht es hier nun weiter? Und wann?
Blick in den Plenarsaal im Sächsischen Landtag: Wie geht es hier nun weiter? Und wann? ©  Archiv: dpa/Sebastian Kahnert

Von Andreas Debski

Dresden. Nach der Wahl ist vor der Mehrheitssuche: In Sachsen beginnen nun die Gespräche, um eine Regierung zu bilden. Schon am Montag gibt es die ersten Treffen.

Was passiert am Tag nach der Wahl?

Sekt, Blumensträuße, Wundenlecken: Am Montag wird es erst mal darum gehen, das Wahlergebnis „zu verarbeiten“, wie es so schön heißt. Am Vormittag finden in Dresden die großen Pressekonferenzen statt, die bundesweit beachtet werden. Außerdem werden nahezu alle sächsischen Parteispitzen zu Gesprächen nach Berlin fahren.

Ministerpräsident Michael Kretschmer wird sich am Morgen im CDU-Bundespräsidium unter anderem mit Parteichef Friedrich Merz beraten. Von der SPD werden die Spitzenkandidatin Petra Köpping und Vize-Regierungschef Martin Dulig, der auch Ostbeauftragter der Bundespartei ist, am Vormittag im Bundesvorstand sein. BSW-Landeschefin Sabine Zimmermann ist ebenfalls in Berlin und wird sich mit Parteigründerin Sahra Wagenknecht treffen. Anschließend wird gemeinsam vor die Medien gegangen.

Wann tritt der neue Landtag zusammen?

Der Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen – also bis 1. Oktober 2024. Dieser Termin, ein Dienstag, gilt als nahezu gesetzt. Bis dahin bleibt das bisherige Parlament im Amt. Am 26. September findet nochmal eine Plenarsitzung der bisherigen Abgeordneten statt: Auf Antrag der AfD muss eine Unterrichtung durch den Untersuchungsausschuss zur sogenannten Förderaffäre im Sozialministerium abgehalten werden.

Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen, der Mitte September vom noch amtierenden Landtagspräsidenten Matthias Rößler (CDU) formell festgestellt werden wird. In der ersten Sitzung wählt das Parlament einen neuen Präsidenten. Rößler wird nicht wieder antreten: Er hat nach mehr als drei Jahrzehnten seinen Rückzug aus der Politik angekündigt.

Wann muss spätestens die neue Regierung stehen?

Laut sächsischer Verfassung, Artikel 44, muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der ersten Zusammenkunft des neuen Landtages gewählt werden – also bis spätestens 1. Februar 2025. Da der rechnerisch letzte Tag der Frist ein Sonnabend sein wird, darf es laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine Verlängerung bis zum nächsten Werktag geben.

Aufgrund dieses Ausnahmefalls muss damit spätestens am 3. Februar 2025 der Ministerpräsident gewählt sein. Am darauffolgenden Tag, also am 4. Februar 2025, kann dann das Kabinett vereidigt werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Minister auch Abgeordnete sein müssen.

Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg: Zunächst werden Sondierungsgespräche stattfinden, die wahrscheinlich einige Zeit dauern und außerdem mit Parteitagen abgestimmt werden müssen – mit Koalitionsverhandlungen dürfte wohl frühestens im Oktober zu rechnen sein

Gibt es Neuwahlen, wenn Koalitionsgespräche scheitern?

Nicht unbedingt – es könnte auch zu einer Minderheitsregierung kommen. Kretschmer hat allerdings schon signalisiert, dass er dieses für Sachsen neue Modell nicht unbedingt für praxistauglich hält. Jedoch muss auch bei einer Minderheitsregierung innerhalb der Frist von vier Monaten ein Ministerpräsident – oder eine Ministerpräsidentin – gewählt werden.

Das heißt: Wenn es am 4. Februar 2025 keine neue Regierung gibt, wird der Landtag aufgelöst und es muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.