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Landtagswahl in Sachsen: Das müssen Sie im Wahllokal beachten

Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Wann haben die Wahllokale geöffnet? Welche Dokumente werden benötigt? Und darf ich mein Handy in die Wahlkabine mitnehmen? Was Sie vor der Stimmabgabe wissen sollten.

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Wie funktioniert die Stimmabgabe? Bei den Landtagswahlen in Sachsen haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen.
Wie funktioniert die Stimmabgabe? Bei den Landtagswahlen in Sachsen haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. © dpa

Am Sonntag findet die Wahl zum achten sächsischen Landtag statt. Mehr als drei Millionen Wahlberechtigte sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wie viele Stimmen haben die Wahlberechtigten? Was passiert, wenn man ein Kreuz falsch gesetzt hat? Und was ist sonst beim Besuch des Wahllokals zu beachten? Hier der Überblick mit allen wichtigen Informationen zur Stimmabgabe.

In diesem Artikel:

Wer darf bei der Landtagswahl 2024 in Sachsen abstimmen?

Aktiv wählen können Deutsche die seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz in Sachsen haben und volljährig sind. Das Recht sich zur Wahl zu stellen, haben Deutsche im Alter von 18 Jahren, die bereits seit einem Jahr offiziell in Sachsen leben. Bei der vergangenen Landtagswahl in Sachsen 2019 waren 3,3 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Wie viele Stimmen dürfen abgegeben werden?

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Direktstimme werden die Abgeordneten für die örtlichen Wahlkreise gewählt. Wer die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein.

Die Listenstimme geht an eine Partei. Je mehr Listenstimmen die Parteien gewinnen, umso mehr Sitze erhalten sie im Parlament. Diese Sitze werden nach Landeslisten der Parteien vergeben. Die gewählten Wahlkreiskandidaten, werden auf die anerkannte Gesamtzahl der Sitze im Landtag angerechnet. Sie haben gegenüber den Listenkandidaten Vorrang.

Bei der Verteilung der Listenstimmen werden allerdings nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Listenstimmen erhalten haben oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.

Für die Sächsische Landtagswahl 2024 wurden 19 Landeslisten und 526 Kreiswahlvorschläge zugelassen.

Wie kann ich mich bei der Wahl enthalten?

Bei politischen Wahlen gibt es in der Regel auf dem Stimmzettel keine Möglichkeit der Stimmenthaltung. Es kann jedoch bewusst der Stimmzettel nicht ausgefüllt oder ungültig gewählt werden, etwa indem mehr Stimmen vergeben werden, als es der Stimmzettel vorsieht. Der Stimmzettel wird bei der Auszählung dann als nicht gültig im Wahlergebnis vermerkt. Dies ist die aktive Stimmenthaltung. Bei der sogenannten passiven Stimmenthaltung nimmt der Abstimmungsberechtigte nicht an der Wahl teil.

Wo kann ich abstimmen?

Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darauf ist vermerkt, in welchem Wahllokal am Wahltag die Stimmabgabe erfolgt.

Die Wahllokale befinden sich in öffentlichen Gebäuden wie etwa Ämtern, Rathäusern, Schulen oder Kindertagesstätten. Sie sind am Wahltag von acht bis 18 Uhr geöffnet.

Insgesamt gibt es 60 Wahlkreise in Sachsen. Davon befinden sich acht in der Landeshauptstadt Dresden. Jeder Wahlkreis ist in mehrere Wahlbezirke oder Stimmbezirke unterteilt, in diesen liegen die Wahllokale. Bei der Landtagswahl 2024 gibt es 399 Urnenwahllokale und 215 Briefwahllokale.

Was passiert, wenn ich am Tag der Wahl keine Zeit habe?

Mit der Wahlbenachrichtung erhalten alle Wählerinnen und Wähler auch einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl-Unterlagen. Dieser Vordruck muss ausgefüllt und unterschrieben per Post an die dort genannte Adresse geschickt werden. Alternativ kann die Briefwahl auch online beantragt werden. Das ist schon ab sechs Wochen vor dem Wahltag möglich.

Welche Dokumente muss ich zur Wahl mitnehmen?

Für die Stimmabgabe ist ein Ausweisdokument wie der Personalausweis oder der Reisepass unverzichtbar. So können die Wahlhelfer sicherstellen, dass die Person vor Ort im Wahlverzeichnis vermerkt und somit wahlberechtigt ist. Das ist vor allem dann notwendig, wenn keine Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden kann. Auch ein abgelaufenes Ausweisdokument kann genutzt werden.

Sind die Wahlräume barrierefrei zugänglich?

Im Kopf der Wahlbenachrichtigung steht nicht nur die genaue Bezeichnung des Wahlraums, sondern auch, ob dieser barrierefrei ist oder nicht. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, kann durch einen zu beantragenden Wahlschein die Stimme in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises abgegeben werden.

Warum muss eine Wahlkabine genutzt werden?

In der Wahlkabine hat jeder Wähler die Möglichkeit den Stimmzettel auf einem Pult auszufüllen, zu falten und in den vorgesehene Wahlumschlag zu stecken, bevor er seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine in die Wahlurne einwirft. Die Wahlkabine dient dazu das Wahlgeheimnis zu wahren.

Muss ich einen Stift mitbringen?

In der Wahlkabine liegt ein Stift bereit. Die Art des Stifts spielt dabei keine Rolle, es kann ein Farbstift, Kopierstift, Tintenstift, Kugelschreiber, Faserstift oder Filzstift sein. Wer möchte, kann auch seinen eigenen Stift benutzen.

Was sollte ich tun, wenn ich ein Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gesetzt habe?

Sollte auf dem Stimmzettel doch mal ein Kreuz verrutschen, wird einem vom Wahlvorstand ein neuer Stimmzettel ausgehändigt. Der falsch ausgefüllte Zettel muss vernichtet werden.

Wann ist eine Stimme ungültig?

Die abgegebene Stimme ist ungültig, wenn sich der Wille des Wählers oder der Wählerin nicht zweifelsfrei erkennen lässt. Außerdem darf kein Zusatz enthalten sein.

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind unzulässig und führen zur Ungültigkeit. Auch andere Zeichen wie etwa ein Herz oder ähnliche Symbole sind nicht erlaubt, da sie mehrdeutig sind.

Im Einzelfall entscheidet der Wahlvorstand, ob eine Stimme als gültig oder ungültig gewertet wird.

Warum sind Stimmzettel in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten?

Aussparungen am Stimmzettel, wie ein Loch oder ein abgeschnittenes Stück in der rechten oberen Ecke, helfen blinden oder stark sehbehinderten Menschen dabei, eine Stimmzettelschablone anzulegen.

Sie ist ein Hilfsmittel, mit dem sie den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können. Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung und unabhängig von einer Mitgliedschaft kostenlos zur Verfügung gestellt.

    Ich kann meinen Stimmzettel nicht selbstständig ausfüllen. Wo kann ich Hilfe bekommen?

    Menschen die nicht Lesen, oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht ausfüllen können, haben die Möglichkeit sich helfen zu lassen. Diese Aufgabe kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes übernehmen. Die Hilfsperson muss die Informationen, die sie dabei von der Wahl eines anderen erlangt hat, geheim halten.

    Darf ich ein Handy mit in die Wahlkabine nehmen?

    Solange das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt, darf ein Handy mit in die Wahlkabine genommen werden. Aber Achtung: Das Filmen und Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten. In manchen Fällen ist es im gesamten Wahlraum untersagt.

    Wird man beim Fotografieren ertappt, ist die Stimme ungültig und die Person kann des Wahlraums verwiesen werden. Kommt es zu einem Verweis, muss dem Wähler ein neuer Stimmzettel ausgehändigt werden, nachdem er oder sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat.

    Darf mein Kind mich in die Wahlkabine begleiten?

    Grundsätzlich muss die Wahl unbeobachtet stattfinden. Trotzdem spricht nichts dagegen Kinder mit in die Wahlkabine zu nehmen, solange das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt ist.

    Kann ich gemeinsam mit meinem Partner in die Wahlkabine gehen?

    Nein, es darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt.

    Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen oder falten können. Sie haben die Möglichkeit, sich von jemand anderem helfen zu lassen.