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Niederlage vor Gericht: OB Hilbert muss Dresdner Stadtrat über Dienstreise abstimmen lassen

Mit dem gesamten Dresdner Stadtrat will OB Hilbert auf Dienstreise gehen. Eine Abstimmung darüber schmetterte er ab. Jetzt liegt der endgültige Gerichtsbeschluss dagegen vor.

Von Dirk Hein
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Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert muss nun den Stadtrat in seine Reisevorbereitungen für einen Trip nach Mannheim einbeziehen.
Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert muss nun den Stadtrat in seine Reisevorbereitungen für einen Trip nach Mannheim einbeziehen. © Christian Juppe

Dresden. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Linken zu einer geplanten Reise des Stadtrats nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen. Das hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am Montag entschieden.

Mit dem kompletten Rat zur Bundesgartenschau

OB Dirk Hilbert (FDP) lud im Februar alle Mitglieder des Stadtrats zu einer gemeinsamen Reise am 7. und 8. Juli 2023 nach Mannheim ein. Der Stadtrat soll gemeinsam mit dem OB die Bundesgartenschau besuchen sowie Vertreter der Stadt Mannheim und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft treffen.

Hintergrund sind Überlegungen, sich für die Ausrichtung der Bundesgartenschau (Buga) 2033 zu bewerben. Zudem wollte Hilbert erreichen, dass der Rat so miteinander ins Gespräch kommt. Aus Sicht der Linken ist so eine Reise, gerade in Zeiten knapper Kassen und einer Haushaltssperre, jedoch überdimensioniert. Die Linke wollte diese Dienstreise nach Mannheim daher per Eilantrag im Rat eindampfen und nur eine kleine Delegation aus zehn Rätinnen und Räten entsenden. Das dadurch gesparte Geld, etwa 12.000 Euro, solle lieber für die Sportförderung eingesetzt werden.

Hilbert ließ den Eilantrag nicht zu und setzte den Beschluss auch später nicht auf die Tagesordnung.

Ein Eilantrag der Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb zunächst ohne Erfolg. Die Mittel für die Reise stammten aus Haushaltsmitteln, die dem Oberbürgermeister als eigenes Budget zugewiesen seien. Der Stadtrat könne diese Mittel dem Oberbürgermeister weder entziehen noch umwidmen, sodass der Oberbürgermeister nicht verpflichtet sei, die Tagesordnung zu ergänzen.

So entschied das Gericht

Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Es hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einkassiert. Zwar sei der OB in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Stadtrats berechtigt und verpflichtet, Beschlüsse des Stadtrats vorzubereiten. Er sei aber nicht ausschließlich zuständig, sondern habe im Zusammenhang mit der Einladung selbst unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die von ihm gewählte Form, eine Reise des gesamten Stadtrats, nicht nur der Vorbereitung der Entscheidung über eine Buga-Bewerbung dient.

Vielmehr soll auch die Kommunikation zwischen Oberbürgermeister und Rat sowie zwischen den Ratsmitgliedern gefördert und das Arbeitsklima verbessert werden. Damit habe der Oberbürgermeister selbst zum Ausdruck gebracht, dass die Veranstaltung in der von ihm gewählten, ungewöhnlichen Form nicht unabdingbar für die Sitzungsvorbereitung ist.

Wann der Rat nun abstimmt

Vielmehr handelt es sich um eine Veranstaltung, die gleichzeitig das Recht des Stadtrates betrifft, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu organisieren. Eine Veranstaltung zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Oberbürgermeister und Rat oder gar zwischen den Stadtratsmitgliedern fällt jedoch laut Gericht nicht in die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Der Stadtrat darf sich mit einer für ihn geplanten Aktivität selbst befassen und dazu Beschlüsse treffen.

Laut Gericht kann es für den Rat tatsächlich "handfeste Gründe geben, eine solche Reise abzulehnen, etwa die Frage, welche Außenwirkung sie für den Stadtrat als Organ entfaltet oder auch die Frage des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern, die sich unabhängig davon stellt, aus welcher Haushaltsposition die Reise bezahlt werden soll."

Das Urteil ist unanfechtbar, eine Abstimmung über den Antrag der Linken muss daher nun in der nächsten Ratssitzung am 6. Juli, also einen Tag vor der geplanten Reise, auf die Tagesordnung. Der Rat kann dann dem Antrag der Linken folgen. Möglich ist jedoch auch, dass der Rat den Antrag ablehnt. Bisher hatten sich etwa die Hälfte der Räte und 16 Rathaus-Mitarbeiter verbindlich für die Reise angemeldet.

Erste Reaktionen aus dem Rathaus

Stadtrat Tilo Kießling (Linke) begrüßt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und kritisiert den OB. "Ich weiß nicht, warum Herr Hilbert Angst vor der Debatte hat. Aber einem Stadtrat seine Rechte zu beschneiden, ist übergriffig. Vor dem Hintergrund der Haushaltssperre, wegen der viele Ämter um jeden Euro betteln müssen, erhält die von Oberbürgermeister Hilbert mit großem Tross geplante Reise jetzt neue Brisanz."

Hilbert selbst sagt: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nehme ich zur Kenntnis und werde es selbstverständlich umsetzen." In der nächsten Sitzung könne sich jeder Stadtrat selbst über die Sinnhaftigkeit des Antrages entscheiden. "Da die Reise bereits für den folgenden Tag geplant und dafür alles gebucht ist, wären durch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl wenn überhaupt nur marginale Einsparungen möglich. Demgegenüber stehen die Gerichtskosten in Höhe von mehreren tausend Euro, die der Landeshauptstadt durch die Klage der Fraktion entstanden sind."

Dazu käme laut Hilbert die unprofessionelle Außenwirkung für Dresden. "Immerhin nehmen sich die Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft und Geschäftsführer der Bundesgartenschau Mannheim extra Zeit für die Dresdner Delegation."