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Feuerschalen ade?

Wer seinen Weihnachtsbaum legal entsorgen will, der sollte sich vorher gut informieren. In Roßwein gibt es Ärger damit.

Von Heike Heisig
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In den vergangenen Jahren hatten sich viele Veranstalter etwas Besonderes einfallen lassen – etwa den Kessel einer Industrieanlage zur Feuerschale umgebaut –, um Weihnachtsbäume zu verbrennen. Doch das ist verboten.
In den vergangenen Jahren hatten sich viele Veranstalter etwas Besonderes einfallen lassen – etwa den Kessel einer Industrieanlage zur Feuerschale umgebaut –, um Weihnachtsbäume zu verbrennen. Doch das ist verboten. © Symbolfoto: Dietmar Thomas

Roßwein/Landkreis. Für die Januar-Wochenenden laden Veranstalter wie Feuerwehr-, Dorf- und Sportvereine vielerorts ein, das Jahr in gemütlicher Runde zu begrüßen. Dazu gehören Glühwein und Würstchen meist genauso dazu wie das Verbrennen von ausgedienten Weihnachtsbäumen. Das war in der Vergangenheit oft eine Win-win-Situation für alle: Der Baum war weg und für Wärme ist auch gesorgt gewesen.

Doch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nach dem Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz verboten. „Das trifft auch auf das Verbrennen in Feuerschalen und Ähnlichem zu“, sagt Michaela Neubert, Hauptamtsleiterin der Stadt Roßwein. Sie gibt diesen Hinweis namens des Ordnungsamtes weiter. Dessen Mitarbeiter seien dieser Tage noch einmal von der Rechtsaufsicht, also dem Landratsamt Mittelsachsen, auf dieses Verbot hingewiesen worden.

„Dabei“, so Michaela Neubert, „wurde betont, dass das Verbrennen von Weihnachtsbäumen kein Brauchtums- oder Traditionsfeuer im üblichen Sinne ist, sondern dem Verbrennen pflanzlicher Abfälle gleichgestellt ist.“ Anders ist das bei Oster- oder Walpurgisfeuern. Die können nach wie vor bei der Kommune angemeldet und mit einer Genehmigung, die häufig gebührenpflichtig ist, angezündet werden. Handelt es sich um ein anderes Feuer, dann entscheidet das Ordnungsamt, ob es sich tatsächlich um ein Traditionsfeuer handelt. Unter Umständen müssen die Antragsteller auch mit einer Ablehnung rechnen.

„Für das Verbrennen von Weihnachtsbäumen gibt es keinerlei Ausnahmen“, so die Roßweiner Hauptamtsleiterin. „Wird bekannt, dass dennoch Bäume verbrannt werden, begeht der Veranstalter eine Ordnungswidrigkeit“, sagt sie. Diese werde durch das Landratsamt geahndet.

Die Sportler des SV Grün-Weiß Niederstriegis haben ihr traditionelles Weihnachtsbaumverbrennen schon aus dem Veranstaltungskalender gestrichen. Stattdessen laden die Gymnastikfrauen für Sonnabend zur Glühweinparty ein. Statt ihres ausgedienten Weihnachtsbaumes müssen die Gäste dann „nur“ noch Appetit und gute Laune mitbringen. Die Mitglieder des Haßlauer Dorf- und Feuerwehrvereins ziehen von der Ossiger Brücke, wo bislang die Bäume brannten, ans Dorfgemeinschaftshaus um. Dort wird nun alternativ gefeiert.

Wer seinen Baum ruhigen Gewissens entsorgen will, kann ihn auf den Wertstoffhof nach Hohenlauft bringen. Bis 8. Februar ist die Abgabe dort kostenfrei.

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