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Verdreifacht Pirna die Gebühr fürs Anwohnerparken?

Bislang kosten Bewohnerparkausweise 30 Euro pro Jahr. Der Betrag soll drastisch steigen. Doch es gibt schon erste Gegenstimmen.

Von Thomas Möckel
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Anwohnerparkplätze auf der Langen Straße in Pirna: Kosten Bewohnerparkausweise künftig 100 Euro pro Jahr?
Anwohnerparkplätze auf der Langen Straße in Pirna: Kosten Bewohnerparkausweise künftig 100 Euro pro Jahr? © Thomas Möckel

Um das Millionenloch in dem Ende 2020 beschlossenen Corona-Haushalt für die Jahre 2021/22 zu stopfen, schlug die Stadt dem Stadtrat seinerzeit ein ganzes Paket vor, um Steuern und Gebühren zu erhöhen. Auf diese Weise wollte das Rathaus die aufgrund der Pandemie weggebrochenen Einnahmen zumindest teilweise kompensieren. Doch das Kommunalparlament lehnte sämtliche Vorschläge ab – bis auf einen.

Im April 2021 votierten die Räte dafür, die Parkgebühren ab 1. Mai teilweise erheblich anzuheben. Allerdings sahen die meisten Abgeordneten darin kein haushaltspolitisches, sondern ein verkehrspolitisches Instrument. Denn schon im Verkehrsentwicklungsplan 2030 war festgeschrieben, den ruhenden Verkehr in der Innenstadt neu zu strukturieren und zu kanalisieren. Dazu gehörten auch höhere Parkgebühren, um auf diese Weise das Zentrum unattraktiv für den Individualverkehr zu machen, den Parksuchverkehr in der Stadt zu minimieren und vor allem Touristen vorrangig in die vorhandenen Parkhäuser zu lotsen.

Gleichwohl sind die Kosten fürs Parken noch immer ein heikles Thema. Bis heute ploppen Diskussionen auf, in denen viele die hohen Parkgebühren dafür verantwortlich machen, dass sowohl Einheimische als Touristen die Innenstadt meiden – zulasten der dort ansässigen Gewerbetreibenden. Und nun scheint eine neue Debatte vorprogrammiert, diesmal geht es um jene, die gar nicht anders können, als ihr Auto in der Innenstadt abzustellen, weil sie dort wohnen. Nach Plänen der Stadt soll die Gebühr für die sogenannten Bewohnerparkausweise drastisch steigen – auf das mehr als Dreifache.

Spezielle Parkplätze für Bewohner

Bewohner der Pirnaer Innenstadt, die keine andere Möglichkeit haben, ihr Auto unterzustellen, können eine sogenannte Anwohnerparkgenehmigung beantragen. Sie gilt für Anwohner, die tatsächlich im Gebiet der Pirnaer Innenstadt wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dieser Parkausweis berechtigt die Inhaber, ihr Auto auf entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkflächen abzustellen.

Indem dieser Parkausweis für diese fest definierte Zone gilt, sind die Autos der Bewohner dann dort von Höchstparkdauer und Parkgebühren für „Normalparker“ befreit, da Anwohnerparkkarten-Inhaber ihre Pkws teils auch auf Parkplätzen abstellen dürfen, die tagsüber ganz normal gebührenpflichtig sind. Das Bewohnerparken zielt auch darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und es den Menschen, die dort leben, es ermöglichen, vor allem nachts ihre Autos dort abzustellen.

Diese Parkplätze sind jedoch nicht überall rund um die Uhr den bei der Stadt registrierten Anwohnern vorbehalten. Auch in Pirna gibt es eine solche Teilung. So dürfen beispielsweise Menschen, die zum Arbeiten nach Pirna kommen, ihre Autos tagsüber auf Bewohnerparkplätzen abstellen, wenn sie im Besitz einer Beschäftigtenparkkarte für Einpendler sind. Nach Feierabend, wenn die Pendler abgereist sind, werden die Stellflächen wieder zu Anwohnerparkplätzen.

Geht die Gebühr von 30 auf 100 Euro rauf?

Wer bislang einen Bewohnerparkausweis beantragte, musste dafür eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr zahlen. Ab 1. Januar 2025, so steht es zumindest in der geänderten Bewohnerparkgebührenordnung, die der Stadtrat am 24. September beschließen soll, sollen Bewohner dann 100 Euro pro Jahr für diesen Bewohnerparkausweis zahlen.

Bis vor kurzem wurde diese Gebührenhöhe für das Bewohnerparken bundeseinheitlich durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgelegt, es galt eine bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkkarten von 30,70 Euro im Jahr. Seit 2020 jedoch haben die Bundesländer die Gebührenhoheit fürs Bewohnerparken, Sachsen hat diese Zuständigkeit an die Kommunen übertragen. So darf nun auch Pirna eigene Gebühren festsetzen, die sich neben dem Verwaltungsaufwand am sogenannten wirtschaftlichen Wert des öffentlichen Raums orientieren.