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Wirtschaft

Was hat Sachsens Koalition für den Naturschutz getan?

Das Artensterben in Sachsen geht weiter. Die Koalition wollte deshalb einiges für den Naturschutz tun. Doch die Bilanz fällt nüchtern aus. Was getan wurde. Und was nicht.

Von Luisa Zenker
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Die sächsische Koalition wollte mehr für den Naturschutz tun und hat das Naturschutzgesetz geändert. Doch am Ende gab es harsche Kritik aus den eigenen Reihen.
Die sächsische Koalition wollte mehr für den Naturschutz tun und hat das Naturschutzgesetz geändert. Doch am Ende gab es harsche Kritik aus den eigenen Reihen. © Fotostand

Das Artensterben schreitet weiter voran, rund 75 Prozent aller Insekten sind bereits verschwunden. Die sächsische Koalition wollte deshalb mehr für den Naturschutz tun und hat das Naturschutzgesetz geändert. Doch am Ende gab es harsche Kritik aus den eigenen Reihen.

Was haben CDU, SPD und Grüne für den Naturschutz getan?

Es war eine der letzten Amtshandlungen des sächsischen Landtags: die Erneuerung des Naturschutzgesetzes. Darin hat er zum einen das Mindestalter für ehrenamtliche Naturschutzhelfer auf 16 Jahre gesenkt. Außerdem hat die Regierung die Vorkaufsrechte von Gemeinden und Landkreisen wiederhergestellt. Damit wurde geltendes Bundesrecht auch in Sachsen umgesetzt. Bedeutet: Die Kommunen können so einfacher Flächen erwerben, um die Natur zu schützen.

Der Landtagsabgeordneter Volkmer Zschocke (Grüne) erklärt die Notwendigkeit anhand eines Beispiels aus dem Zschopautal bei Lichtenwalde. Dort habe ein Privater ein Waldareal im Naturschutzgebiet erworben und gerodet. "Hätte die Kommune die Flächen, insbesondere im Naturschutzgebiet erworben, wären die Konflikte vermeidbar gewesen." Als dritte Amtshandlung hat die Koalition bereits 2021 die Gehölzschutzsatzung wieder eingeführt, damit Bäume in der Stadt nicht so leicht abgesägt werden können. 2010 hatte sie die damalige schwarz-gelben Regierung abgeschafft.

Was hat die Koalition vertraglich festgelegt, aber nicht umgesetzt?

Die Gesetzesnovelle führte zu harscher Kritik aus dem Umweltministerium: "Diese Koalition ist bei der Novelle unter ihren Möglichkeiten und unter den Notwendigkeiten geblieben", erklärt Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Laut dem Landtagsabgeordneten Volkmer Zschocke habe man sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag mit CDU und SPD auf den Schutz von Straßenbäumen, Mooren und Alleen sowie eine gesicherte Finanzierung der Naturschutzstationen verständigt.

Gerade bei Letzterem wollte die Koalition die rund 50 Naturschutzstationen finanziell absichern. Im vergangenen Haushalt wurde so viel Geld wie noch nie für die Naturschutzstationen beschlossen, die Bildungsarbeit und praktischen Naturschutz verbinden. Die Stationen erhalten nun statt 1,9 vier Millionen Euro, doch Volkmer Zschocke bemerkt: "Die Gelder können von der nächsten Regierung wieder gestrichen werden, da Naturschutzstationen gesetzlich nicht verankert sind."

Um die wenigen aber für den Klimaschutz wichtigen Moore zu schützen, habe man außerdem ein Verbot gefordert, damit bestehende Moorstandorte oder Feuchtwiesen nicht entwässert werden. Zudem wünschten sich die Grünen ein erweitertes Klagerecht für Naturschutzverbände. Dass die gewünschten Änderungen ausbleiben, macht Volkmer Zschocke besonders am Unwillen in der CDU fest.

Warum konnten sich die Grünen nicht durchsetzen?

Warum das Klagerecht für Naturschutzverbände nicht erweitert wurde, erklärt der landwirtschaftspolitische Sprecher Andreas Heinz von der CDU: "Es bleibt festzuhalten, dass es dazu keinerlei Vereinbarung im Koalitionsvertrag gab und wir eine solche Regelung auch weiterhin ablehnen."

Weitere Änderungen des Naturschutzgesetzes kamen aus CDU-Sicht zu kurzfristig vor Ende der Legislaturperiode. "Denn die erste Fassung eines möglichen Gesetzentwurfes erreichte den CDU-Facharbeitskreis erst Ende März/Anfang April 2024", so Heinz. Die Reaktion sei deshalb nicht nachvollziehbar. "Sie wirft ganz grundsätzlich die Frage des Umgangs miteinander auf", kritisiert Heinz. Im Koalitionsvertrag war eine finanzielle Sicherung der Naturschutzstationen festgelegt worden.