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Leben und Stil

Hochwasser im Keller - was Geschädigte wissen müssen

Mit den Pegelständen steigt überall in Sachsen auch die Angst vor der Flut. Geschädigte müssen schnell gut dokumentieren und informieren.

Von Susanne Plecher
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In Rathen hat die Elbe schon etliche Straßen geflutet. Im Luftkurort spiegeln sich die Häuser im Hochwasser.
In Rathen hat die Elbe schon etliche Straßen geflutet. Im Luftkurort spiegeln sich die Häuser im Hochwasser. © dpa

Nicht nur an Elbe und Neiße steigen die Pegel beständig, auch Flöha, Göltzsch, Schwarze Elster, Schwarzwasser, Weißeritz, Zwickauer Mulde, Zschopau, und etliche andere Flüsse, die in den Gebirgen entspringen, führen immer mehr Wasser. Viele Menschen, die in deren Nähe leben, treibt nun die Sorge um, dass ihre Keller volllaufen oder die Autos Schaden nehmen könnten.

Sicherheit ist das oberste Gebot

Sollte das Grundstück oder die Wohnung geflutet werden, ist Sicherheit das oberste Gebot. Betroffene sollten dabei nicht nur an sich und die Angehörigen, sondern auch an die Nachbarn denken und den Anweisungen der Rettungskräfte und Behörden folgen. Auch im Haus selbst ist Vorsicht geboten, denn ein überfluteter Keller wird schnell zur tödlichen Falle, wenn er zum Beispiel unter Strom steht.

Die Stromzufuhr darf nur abgestellt werden, wenn das gefahrlos möglich ist. Auch beim späteren Aufräumen ist Vorsicht geboten. Die Verbraucherzentralen empfehlen, dann grundsätzlich mit Schutzhandschuhen und Schutzkleidung zu arbeiten. Denn im Hochwasser ist mit Keimen zu rechnen und das Wasser kann mit Öl oder Chemikalien kontaminiert sein. Deshalb sollten keinesfalls Lebensmittel gegessen werden, die mit dem Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind.

Lediglich unversehrte Konservendosen können eine Ausnahme sein. Und Lebensmittel in Getränkekartonverpackungen, die abgekocht werden können, also zum Beispiel Milch. Der Rest kommt in den Hausmüll.

Schäden schnell melden

Ist der Keller vollgelaufen, sollten noch vor dem Aufräumen alle Schäden mit aussagekräftigen Fotos oder Videos dokumentiert und alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. Wichtig ist, die Versicherung schnellstmöglich zu informieren. Geschädigte sollten dort das weitere Vorgehen erfragen, bevor sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Die Aussagen des Versicherers sollten sie sich unbedingt schriftlich geben lassen.

Die meisten Versicherer bieten Schadens-Hotlines an. Es sollte zeitnah mit dem Abpumpen, Abschöpfen und Trockenlegen begonnen werden, raten die Verbraucherzentralen. Denn wo es gefahrlos möglich ist, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Diese Versicherungen treten ein

Die normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherung reicht zur Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen nach Regen oder Starkregen nicht aus, teilt der Bund der Versicherten mit. Als Ergänzung benötigt es die Elementarschadenversicherung, die oft zusätzlich zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Diese schütze dann vor Schäden durch Überschwemmung, Erdsenkung und Erdrutsch. Bei Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten schützt sie allerdings nicht.

Die Kfz-Versicherung deckt Überschwemmungsschäden am Auto mit ab, wenn mindestens ein Teilkaskoschutz besteht. Sie zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, je nach Vertrag, den Neupreis. Ein möglicher Restwert des Wracks wird jedoch von der Erstattungssumme abgezogen, so der Gesamtverband der Versicherer. Wurde das Fahrzeug beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die etwa im Wasser herumtreibende Dinge verursachen. Auch fest am Auto Montiertes wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto sind abgedeckt, zum Beispiel ein Kindersitz. Der Höchstwert lässt sich im Vertrag nachlesen.

Nach dem Schaden fällt für den Versicherten die vereinbarte Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe an, es gibt keine Zurückstufungen in der Teilkasko. Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden selbst bezahlen. Ob die Versicherung den Schaden vollumfänglich bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko in der Regel den Schaden etwa nach Überschwemmungen. Aber: Wer sein Auto in einem Gebiet parkte, für das es zuvor eine Hochwasserwarnung gegeben hatte, kann seinen Versicherungsschutz gefährden. (mit dpa)