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Ferienwohnungen in Dresden: Werden die Wohnungen für TSMC-Mitarbeiter dringender gebraucht?

Die Stadtverwaltung arbeitet an einem Verbot für Dauerferienwohnungen in Dresden. Das kritisiert ein Vermieter von Ferienwohnungen und schießt gegen TSMC - aber er bekommt Widerworte.

Von Andreas Weller
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Dauer-Ferienwohnungen soll es künftig in bestimmten Stadtbezirken nicht mehr geben dürfen. Vincent Drews von der SPD hat den Antrag zum Zweckentfremdungsverbot in der Stadt erstellt.
Dauer-Ferienwohnungen soll es künftig in bestimmten Stadtbezirken nicht mehr geben dürfen. Vincent Drews von der SPD hat den Antrag zum Zweckentfremdungsverbot in der Stadt erstellt. © dpa, Sven Ellger

Dresden. Die Stadtverwaltung arbeitet an einem Verbot für Dauerferienwohnungen in Dresden. Dies hat der Stadtrat im Februar beschlossen - auf Antrag von SPD-Stadtrat Vincent Drews.

Der ist zwar nun kein Stadtrat mehr, aber weiterhin wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und verteidigt das geplante Verbot. Er zeigt kein Verständnis für die Kritik der Betroffenen daran.

Vermieter von Ferienwohnungen kritisiert das Verbot

Bernd Hoffmann hat 1992 ein ruinöses Haus an der Louisenstraße in der Äußeren Neustadt von der Stadt gekauft, kurz danach wurde es zum Einzeldenkmal erklärt. Entsprechend hat Hoffmann das Gebäude denkmalgerecht saniert - und auch sanieren müssen. Das Denkmal zu erhalten, war teuer. Die Wohnungen darin sind laut Eigentümer so geschnitten, dass dafür kaum dauerhafte Mieter zu finden sind. Deshalb hat er sie als Ferienwohnungen bei der Stadt registrieren lassen und vermietet diese seit gut 20 Jahren.

"Ein großer Teil der zugelassenen Ferienwohnungen in Dresden ist baurechtlich gesehen überhaupt keine Wohnung - sie dürfen nicht als Wohnungen dauerhaft vermietet werden", sagt er. Seit Februar fürchtet der Dresdner um seine Existenz, weil über das sogenannte Zweckentfremdungsverbot Dauer-Ferienwohnungen in den Stadtbezirken Neustadt und Altstadt verboten werden sollen. Das hat der Rat beschlossen. Die Verwaltung arbeitet an einer entsprechenden Satzung zur Umsetzung.

Hoffmann spricht von einem "Berufsverbot" für ihn und andere, die ihren Lebensunterhalt mit der Vermietung von Ferienwohnungen bestreiten. Aber nicht nur das. Er zweifelt auch die Zahlen der Stadt an, die von rund 1.800 solcher Wohnungen in Dresden ausgeht.

Der Anbieter sagt, dass die tatsächliche Zahl deutlich geringer sein müsse. "Die Software, die die Stadt verwendet, unterscheidet eben genau nicht die Angebote. Es werden auch Gartenhäuser, Wohnmobile und einzelne über Airbnb angebotene Zimmer mitgezählt." Er habe selbst Zugang zu der Software, über die auch die Verwaltung die Zahlen erhält.

Bernd Hoffmann vermietet seit mehr als 20 Jahren Ferienwohnungen in Dresden. Er fürchtet ein "Berufsverbot" durch die Stadtverwaltung.
Bernd Hoffmann vermietet seit mehr als 20 Jahren Ferienwohnungen in Dresden. Er fürchtet ein "Berufsverbot" durch die Stadtverwaltung. © Sven Ellger

Verschärft TSMC den Wohnungsmangel?

Zudem kritisiert Hoffmann auch, dass die Stadt selbst den Mangel an Wohnungen, der mit dem Verbot bekämpft werden soll, forciert. Etwa, weil für neue Bebauungspläne wie am Königsufer weniger Wohnungen als möglich vorgegeben werden und Neubaugebiete für Einfamilien- statt für Mehrfamilienhäuser wie in Leubnitz-Neuostra ausgewiesen werden.

"Studien belegen zudem, dass der Mangel erst durch Industrieansiedlungen wie TSMC entsteht", so Hoffmann. Die Ansiedlung des taiwanesischen Chip-Weltmarktführers TSMC mit dem ESMC-Werk in Dresden soll, zusammen mit den Ansiedlungen von Zulieferern und den Erweiterungen der bestehenden Hightech-Werke, mehrere zehntausend zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien benötigen aber auch Wohnraum. Hoffmann behalte sich vor, gegen ein Ferienwohnungsverbot zu klagen.

SPD-Mann: "Schaffung von Arbeitsplätzen durch TSMC wichtiger"

"Die Ansiedlung von TSMC und die Schaffung weiterer, guter Arbeitsplätze ist für Dresden wichtiger, als dass wenige mit Ferienwohnungen ihr Geld verdienen können", so die klare Reaktion von Vincent Drews. "Das Zweckentfremdungsverbot ist richtig, weil es eine Maßnahme ist, um den Mietmarkt in Dresden zu entspannen."

Die Stadt habe in den vergangenen Jahren diverse andere Möglichkeiten bereits genutzt. So zum Beispiel die Mietpreisbremse, die Kappungsgrenze, die Förderung sozialen Wohnungsbaus und die Verpflichtung privater Bauherren zum Bau von Sozialwohnungen.

Vincent Drews ist wohnungspolitischer Sprecher der SPD im Stadtrat von Dresden und ist für das Zweckentfremdungsverbot in der Stadt.
Vincent Drews ist wohnungspolitischer Sprecher der SPD im Stadtrat von Dresden und ist für das Zweckentfremdungsverbot in der Stadt. © Sven Ellger

"Die Daten des Wohnungsmarktes zeigen, dass das noch nicht reicht", so Drews weiter. "Deswegen ist ein Zweckentfremdungsverbot gerechtfertigt." Zum Wohle der vielen Mieter in Dresden sei es auch legitim, in besonders betroffenen Stadtteilen die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen zu verbieten. Das sehe das Landesgesetz explizit vor.

"Besitzern von Ferienwohnungen bleiben außerdem diverse Möglichkeiten für die Nutzung ihres Eigentums", erläutert Drews. "Sie können die Wohnungen regulär vermieten oder sie verkaufen. Vor allem sollten sie aber die fertige Satzung der Stadt abwarten. Erst dann können sie abschätzen, ob sie überhaupt betroffen sind beziehungsweise welche Ausnahmeregelungen es geben wird."

Es sei "legitim", gegen das Landesgesetz oder die Satzung der Stadt zu klagen und vor Gericht entscheiden zu lassen, ob es rechtens ist. "Vor dem Hintergrund, dass es ein Zweckentfremdungsverbot in vielen anderen Städten und Bundesländern gibt, bin ich zuversichtlich, dass auch die sächsische Regelung rechtmäßig ist."