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Nach Gerichtsurteil: Musik- und Volkshochschule bangen um ihre Angebote

Die Beschäftigung von Lehrkräften auf Honorarbasis ist laut Gericht rechtswidrig. Dem Kreis Meißen drohen nun erhebliche Mehrkosten oder massive Kursstreichungen.

Von Ines Mallek-Klein
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Eilin, damals sechs, nutzte einen Tag der offenen Tür, um an dem Musikschulstandort in Coswig zu musizieren. Die kleine Virtuosin hat die Geige für sich entdeckt.
Eilin, damals sechs, nutzte einen Tag der offenen Tür, um an dem Musikschulstandort in Coswig zu musizieren. Die kleine Virtuosin hat die Geige für sich entdeckt. © Claudia Hübschmann

Landkreis. "Mentale Strategien zur Stressreduktion". So steht es in der Beschreibung eines Kurses, der dieser Tage im Radebeuler Gebäude der Volkshochschule stattfindet. Einen Kurs, den mutmaßlich auch der Geschäftsführer der Kreisvolkshochschule, René Gubsch, gut gebrauchen könnte. Denn das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil aus dem Sommer 2022 viele Bildungsträger vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt.

In dem "Herrenberg-Urteil" (Az.: B 12 R 3/20 R) moniert das Gericht die Scheinselbstständigkeit vieler Lehrkräfte. Sie hätte nicht die unternehmerische Freiheit, um im Sinne einer echten Selbstständigkeit tätig zu werden. Honorarkräfte müssten deshalb mehrheitlich sozialversicherungspflichtig, also festangestellt werden.

Das heißt für Bildungsträger wie Musik- aber auch Volkshochschulen, ihnen drohen erhebliche Mehrkosten, die am Ende durch Gebührenerhöhungen kompensiert werden müssten, oder Kürzungen bei den Kursangeboten zur Folge hätten. Sollten alle Honorarkräfte zu festangestellten Mitarbeitern werden, wäre das "eine elementare Zäsur in der über 100-jährigen Geschichte der Volkshochschulen", sagt René Gubsch. Das Thema wird entsprechend heiß diskutiert, in Meißen und an den rund 850 anderen VHS-Standorten deutschlandweit.

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