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Erfolg für Moritzburger Grundsteuerrebellen: Einsprüche wegen Verfassungswidrigkeit ruhen

Offenbar gibt es eine koordinierte Aktion aller obersten deutschen Finanzbehörden. Empfehlung: Grundsteuerbescheide bis zum Verfassungsgerichtsurteil offen halten.

Von Ulf Mallek
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Das sächsische Finanzministerium in Dresden: Einsprüche gegen die neue Grundsteuer wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit werden nicht abgewiesen, sondern ruhen. Bis ein Urteil fällt. Die Moritzburger Grundsteuerrebellen werten das als Erfolg.
Das sächsische Finanzministerium in Dresden: Einsprüche gegen die neue Grundsteuer wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit werden nicht abgewiesen, sondern ruhen. Bis ein Urteil fällt. Die Moritzburger Grundsteuerrebellen werten das als Erfolg. © Matthias Rietschel

Ist das nur eine Hinhaltetaktik oder doch schon der Wille, die Fehler im neuen Grundsteuergesetz zu beseitigen? Die Moritzburger Grundsteuerrebellen sind sich nicht ganz sicher. Doch zumindest honorieren sie die Ankündigung des sächsischen Finanzministeriums, Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide vom Finanzamt wegen Verfassungswidrigkeit nicht einfach abzulehnen, sondern ruhen zu lassen. Das sei schon ein Erfolg für sie.

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