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Mehr Transparenz bei den Gutachtern in Sachsen vom Ministerium abgelehnt

Der Datenschutz wird als Grund für die Ablehnung einer Gutachter-Website angeführt. Die Moritzburger Grundsteuerrebellen sind sauer.

Von Ulf Mallek
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Grundsteuerrebell Torsten Küllig beim Dreh mit ARD-Reportern in Moritzburg. Ein Ministerium lehnte jetzt neue Vorschläge der Rebellen für mehr Transparenz ab.
Grundsteuerrebell Torsten Küllig beim Dreh mit ARD-Reportern in Moritzburg. Ein Ministerium lehnte jetzt neue Vorschläge der Rebellen für mehr Transparenz ab. © Arvid Müller

Moritzburg/Dresden. Mehr Transparenz bei den Gutachterausschüssen im Landkreis Meißen ist wohl nicht erwünscht. So interpretieren die Moritzburger Grundsteuerrebellen die Antwort aus dem sächsischen Regionalministerium auf ihren Vorschlag, die Namen der Mitglieder der Gutachterausschüsse mit Lichtbild und Lebenslauf im Internet zu veröffentlichen.

Eine solche Verpflichtung sei nicht mit der Datenschutzgrundverordnung und den Datenschutzgesetzen vereinbar, so das Ministerium, Referat Geobasisinformation und Vermessung. Es sei auch nicht erkennbar, welche Sachgründe eine Veröffentlichung von personenbezogenen Angaben der Mitglieder des Gutachterausschusses rechtfertigen sollten. "Insbesondere eine Veröffentlichung von Lichtbild und Lebenslauf würde den persönlichen Lebensbereich tangieren. Der Vorschlag der Einrichtung einer Website durch den Freistaat Sachsen mit diesen Angaben kann daher nicht aufgegriffen werden", teilte das Ministerium mit.

Anstelle dessen könne doch der Vorsitzende des jeweiligen Gutachterausschusses mit den Mitgliedern – wie bisher – regeln, ob und in welcher Form die Namen und die berufliche Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung publiziert werden. Dies könne beispielsweise im Rahmen des Grundstücksmarktberichtes erfolgen. Die Grundsteuerrebellen hatten dieses Verfahrensweise moniert. Sie sei nicht bürgerfreundlich. Die 20 neuen Mitglieder des Meißner Gutachterausschusses sind beispielsweise im Internet noch gar nicht auffindbar.

Die Rebellen baten zudem um Aufklärung, welche Rolle die Landräte oder Oberbürgermeister im Zusammenhang mit den Besetzungen der Gutachterausschüsse spielen. Die Antwort: Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden bei den kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeister und bei den Landkreisen durch die Landräte für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Das sei jedoch nicht mit einer Dienst- oder Fachaufsicht über den Gutachterausschuss verbunden. Vielmehr unterliegen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Rechtsaufsicht des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen als obere Rechtsaufsichtsbehörde und des Regionalministeriums als oberste Rechtsaufsichtsbehörde. Zudem ist in Sachsen der „Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen“ eingerichtet worden, der jedoch keine Aufsichtsbefugnisse gegenüber den normalen Gutachterausschüssen besitzt. Die Rebellen finden dieses Prozedere kompliziert und schwer verständlich. Ein Laie kommt damit nicht klar.

Fehler sind eingepreist

Auf das Problem, dass die Gutachterausschüsse bei der Abgrenzung von Bodenrichtwertzonen auch fälschlicherweise Grundstücke mit aufnehmen, die gar kein Bauland sind, antwortet das Ministerium: "Den Gutachterausschüssen steht es grundsätzlich frei, bei der Abgrenzung von Bodenrichtwertzonen auch auf Bebauungspläne oder auf Satzungen zur Festlegung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile abzustellen. Diese Pläne bzw. Satzungen liegen jedoch einerseits nur für einen kleinen Teil der Landesfläche vor und führen andererseits zu einer sehr kleinteiligen Abgrenzung." Diese Kleinteiligkeit wäre mit Blick auf die Ermittlung von Bodenrichtwerten für einen ganzen Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und daher nicht leistbar. Also: Fehler bei der Grundsteuerbewertung sind von vornherein eingepreist.

Der Moritzburger Obergrundsteuerrebell Torsten Küllig ist von der Antwort des Ministeriums enttäuscht. "Die Antwort verdeutlicht mir erneut, Ärmel hochkrempeln gilt nur im Wahlkampf. In Wirklichkeit will man an die offenkundigen Probleme nicht ran. Das kann man natürlich weiter so machen, ich bin aber überzeugt, so eine Verhaltensweise wird zu immer mehr Unmut bei den Bürgern führen." Das Problem bei der Grundstücksbewertung sei existent. Es werde aber dennoch von den zuständigen Akteuren nicht angefasst. Das werde die Politikverdrossenheit weiter steigern.