Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Meißen

Landratsamt Meißen begrüßt Förderanträge für barrierefreies Bauen

Wer im Landkreis Meißen eine Rollstuhlrampe an sein Geschäft anbringen oder anderweitig Barrieren für Menschen mit Behinderung abbauen möchte, kann nun erneut Förderung beantragen. Höchstbetrag: 25.000 Euro.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Symbolfoto: Die Rollstuhlrampe ist wohl das bekannteste Beispiel für barrierefreies Bauen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, Barrieren abzubauen.
Symbolfoto: Die Rollstuhlrampe ist wohl das bekannteste Beispiel für barrierefreies Bauen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, Barrieren abzubauen. © André Schulze

Landkreis. Anträge für das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025 können ab sofort eingereicht werden. Darüber informiert das Landratsamt Meißen in einer Pressemitteilung vom Montag. Das Programm steht unter dem Motto "Lieblingsplätze für alle" und stellt eine Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen dar.

Gefördert werden einerseits Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich, und andererseits Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder Aufgabenträger sind ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote, wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeittreffs. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Das Landratsamt nennt Beispiele vergangener Förderperioden: die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen in Hotels oder bei Sportanlagen, der Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten oder auch die Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucherinnen und Besucher.

Wer im Rahmen des Programms eine Förderung beantragen will, der formuliert seine Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkuliert den Aufwand und reicht diese Unterlagen beim Landratsamt Meißen ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen. Die Unterlagen stehen unter kreis-meissen.de zum Download bereit. (SZ)

Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ist bis zum 30. November 2024 einzureichen an:

Landratsamt Meißen, Kreissozialamt/Sozialplanung, Herr Schneider

Loosestraße 17/19, 01662 Meißen

Das Amt ist telefonisch unter 03521 7253105 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.