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Fraktionen im neuen Meißner Stadtrat stehen fest

Die Parteien und Wählervereinigungen haben sich darauf geeinigt, mit wem sie zusammenarbeiten. Das wirkt sich auch auf die Besetzung der Gremien aus.

Von Harald Daßler
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Die Stimmen der Wähler sind längst ausgezählt. Dem Wahlergebnis entsprechend wird jetzt die Arbeit des neuen Stadtrates vorbereitet, der am 28. August zu seiner ersten Sitzung zusammenkommt.
Die Stimmen der Wähler sind längst ausgezählt. Dem Wahlergebnis entsprechend wird jetzt die Arbeit des neuen Stadtrates vorbereitet, der am 28. August zu seiner ersten Sitzung zusammenkommt. © Symbolfoto: Claudia Hübschmann

Meißen. Die am 9. Juni neu gewählten 26 Stadträte in Meißen schließen sich zu fünf Fraktionen zusammen. Wie die Leiterin des Amtes des Oberbürgermeisters Anne Dziallas informiert, ergibt sich das aus den Rückmeldungen aller gewählten Stadträte sowie aus deren Parteien und Wählervereinigungen. Das Rathaus hatte alle Stadträte angeschrieben und um eine Erklärung zur Annahme ihres Mandats und Informationen zur Fraktionszugehörigkeit im neuen Stadtparlament gebeten.

Nach dem Wahlergebnis vom 9. Juni bilden die neun Stadträte der AfD die größte Fraktion im neuen Stadtrat. Die insgesamt sieben gewählten Stadträte der Unabhängigen Liste Meißen (4), Freie Bürger – Bewegung für Meißen (2) und FDP (1) schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Die jeweils vier Stadträte der CDU sowie der Initiative "Bürger für Meißen – Meißen kann mehr!" bilden eigenständige Fraktionen. SPD und Linke, die jeweils nur einen Stadtrat stellen, schließen sich zu einer Fraktion zusammen.

Nach der Geschäftsordnung des Meißner Stadtrates und seiner Ausschüsse sind Fraktionen "auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von mindestens zwei Stadträtinnen/Stadträten, zwischen denen eine grundsätzliche politische Übereinstimmung besteht". Festgelegt ist, dass Mitglieder des Stadtrates nicht zugleich mehreren Fraktionen angehören können.

Die in allen Stadtratsfraktionen zu bestimmenden Chefs bilden den Ältestenrat. Dieses Gremium kommt regelmäßig mit dem Oberbürgermeister zusammen, um die Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Stadtrates vorzubereiten. In den nicht öffentlichen Runden werden auch die Tagesordnungen der Sitzungen festgelegt.

Die Bildung der Stadtratsfraktionen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Besetzung der drei Fachausschüsse. Sie richtet sich nach der Stärke der einzelnen Fraktionen. Wie Anne Dziallas erläutert, haben die AfD-Fraktion sowie die U.L.M./Freie Bürger/FDP-Fraktion Anspruch auf jeweils zwei Sitze. Die Fraktionen von CDU, Bürger für Meißen und SPD/Linke können jeweils einen stimmberechtigten Stadtrat in die Ausschüsse entsenden. Das Rathaus vertritt der Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeister, sodass die Entscheidungen mit insgesamt acht Stimmen getroffen werden. Sollte die Zahl der Stimmen für einen Antrag genauso hoch sein wie dagegen, gilt das nach der Sächsischen Gemeindeordnung als Ablehnung, so Anne Dziallas.

Erste Stadtratssitzung am 28. August

Zu den ersten Entscheidungen der neu gewählten Stadträte, die am 28. August um 17 Uhr zur ersten Sitzung zusammenkommen, gehört die Besetzung der Ausschüsse. Die einzelnen Fraktionen schlagen vor, wer sie im Sozial- und Kulturausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Verwaltungsausschuss vertritt. Neben den insgesamt sieben stimmberechtigten Mitgliedern für jedes der Gremien entsenden sie Ersatzmitglieder, die im Ausschuss Rede-, aber kein Stimmrecht haben. Außerdem können alle Fraktionen sachkundige Bürger berufen, die den Ausschüssen beratend mitwirken. Dazu werden separate Beschlüsse gefasst.

Neu besetzt werden auch die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften sowie der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung. Mit Ausnahme der SPD/Linke-Fraktion können alle Fraktionen einen stimmberechtigten Vertreter in die Aufsichtsräte der Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft (SEEG) Meißen, Städtische Dienste Meißen, Städtisches Bestattungswesen oder Theater Meißen gGmbH entsenden.