Meißen. Es ist Freitagmorgen, kurz nach 9 Uhr. Die Sonne brennt auf den Meißner Markt, den gerade ein Mann überquert, Mitte vierzig, im schwarzen Shirt mit Rucksack auf dem Rücken und einem gelben Schild in der Hand. "Grundrechte gelten für alle, auch für Kinder, gelten überall auch in der Grundschule!", steht auf den laminierten Seiten.
Passanten bleiben stehen, etwas ratlos, und entziffern die Zeilen. Mit manchen kommt Thomas M. ins Gespräch. Er stehe hier, weil seinen Kindern Unrecht widerfahren sei, und das mit staatlicher Duldung. Dagegen gelte es, sich zu wehren und zu dieser freien Meinungsäußerung habe jeder Bürger das in Artikel 5 verankerte grundgesetzliche Recht.
Doch wie weit trägt dieses Recht, deckt es auch die persönliche Verunglimpfung einer Schulleiterin, die Verleumdung und Verbreitung von Falschaussagen? Damit werden sich am Ende Gerichte beschäftigen müssen.